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Immobilienvorlagen und ChecklistenSchweiz

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • ChecklisteCheckliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Schriftliches Angebot machen

    Der Käufer sendet es dem Verkäufer oder dem Makler. Es bindet niemanden, und eine Reservationszahlung ist meist zurückforderbar.

  2. 2

    Öffentliche Beurkundung für jeden Vertrag

    Grundstückkauf, Vorvertrag und Kaufsrecht bedürfen der öffentlichen Beurkundung (OR Art. 216). Ein privater Vorvertrag (compromis) oder eine Reservation ist nichtig.

  3. 3

    Bewilligung für Personen im Ausland

    Eine Person im Ausland braucht für den Kauf der meisten Wohnungen eine kantonale Bewilligung (Lex Koller).

  4. 4

    Notar entwirft, beide Parteien unterzeichnen

    Eine Urkundsperson (Notar) entwirft den Kaufvertrag aus den Angaben der Parteien. Beide Parteien unterzeichnen ihn vor der Urkundsperson.

  5. 5

    Notariatssystem je nach Kanton

    Zürich und Schaffhausen haben Amtsnotariate, in Zürich führen sie auch das Grundbuch. Bern, Basel, Aargau und die französisch- und italienischsprachigen Kantone haben freie Notare.

  6. 6

    Eigentum mit dem Grundbucheintrag

    Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn das Grundbuch die Übertragung einträgt (ZGB Art. 656).

  7. 7

    Steuern

    Der Verkäufer zahlt die kantonale Grundstückgewinnsteuer. Zürich erhebt seit 2005 keine Handänderungssteuer, viele andere Kantone schon.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Hauptgesetz
Obligationenrecht (OR Art. 253 bis 273c) und die Bundesverordnung VMWG, in jedem Kanton. Viele Regeln sind zwingend.
Höchstbetrag der Kaution
Höchstens 3 Monatsmieten, auf einem Bankkonto auf den Namen des Mieters.
Kündigung, unbefristeter Mietvertrag
Mindestens 3 Monate für beide Parteien, auf einen ortsüblichen oder vertraglichen Termin. Der Mieter kündigt schriftlich.
Kündigung durch den Vermieter
Mit dem amtlichen kantonalen Formular. Bei einer Familienwohnung auch separat an den Ehegatten, sonst ist die Kündigung nichtig.
Formular für den Anfangsmietzins
Pflicht in Kantonen, die es bei Wohnungsmangel vorschreiben, darunter Zürich und Bern.
Anfechtung des Anfangsmietzinses
Der Mieter kann ihn innert 30 Tagen nach dem Einzug anfechten.
Streitigkeiten
Zuerst an die Schlichtungsbehörde des Bezirks.
Rahmenmietvertrag Waadt
Der RULV ist vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2032 allgemeinverbindlich.

Amtliche Quellen

  • Fedlex
  • Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
  • Notariate des Kantons Zürich
  • Zürcher Gerichte (gerichte-zh.ch)
  • Cadastre.ch (ÖREB-Kataster)

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