Immobilienvorlagen und ChecklistenSchweiz
Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.
Kaufen
- VorlageKaufangebot-Vorlage
- ChecklisteCheckliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf
- ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf
So läuft ein Kauf ab
- 1
Schriftliches Angebot machen
Der Käufer sendet es dem Verkäufer oder dem Makler. Es bindet niemanden, und eine Reservationszahlung ist meist zurückforderbar.
- 2
Öffentliche Beurkundung für jeden Vertrag
Grundstückkauf, Vorvertrag und Kaufsrecht bedürfen der öffentlichen Beurkundung (OR Art. 216). Ein privater Vorvertrag (compromis) oder eine Reservation ist nichtig.
- 3
Bewilligung für Personen im Ausland
Eine Person im Ausland braucht für den Kauf der meisten Wohnungen eine kantonale Bewilligung (Lex Koller).
- 4
Notar entwirft, beide Parteien unterzeichnen
Eine Urkundsperson (Notar) entwirft den Kaufvertrag aus den Angaben der Parteien. Beide Parteien unterzeichnen ihn vor der Urkundsperson.
- 5
Notariatssystem je nach Kanton
Zürich und Schaffhausen haben Amtsnotariate, in Zürich führen sie auch das Grundbuch. Bern, Basel, Aargau und die französisch- und italienischsprachigen Kantone haben freie Notare.
- 6
Eigentum mit dem Grundbucheintrag
Der Käufer wird erst Eigentümer, wenn das Grundbuch die Übertragung einträgt (ZGB Art. 656).
- 7
Steuern
Der Verkäufer zahlt die kantonale Grundstückgewinnsteuer. Zürich erhebt seit 2005 keine Handänderungssteuer, viele andere Kantone schon.
Mieten
- VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
- VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
- VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter
So läuft eine Miete ab
- Hauptgesetz
- Obligationenrecht (OR Art. 253 bis 273c) und die Bundesverordnung VMWG, in jedem Kanton. Viele Regeln sind zwingend.
- Höchstbetrag der Kaution
- Höchstens 3 Monatsmieten, auf einem Bankkonto auf den Namen des Mieters.
- Kündigung, unbefristeter Mietvertrag
- Mindestens 3 Monate für beide Parteien, auf einen ortsüblichen oder vertraglichen Termin. Der Mieter kündigt schriftlich.
- Kündigung durch den Vermieter
- Mit dem amtlichen kantonalen Formular. Bei einer Familienwohnung auch separat an den Ehegatten, sonst ist die Kündigung nichtig.
- Formular für den Anfangsmietzins
- Pflicht in Kantonen, die es bei Wohnungsmangel vorschreiben, darunter Zürich und Bern.
- Anfechtung des Anfangsmietzinses
- Der Mieter kann ihn innert 30 Tagen nach dem Einzug anfechten.
- Streitigkeiten
- Zuerst an die Schlichtungsbehörde des Bezirks.
- Rahmenmietvertrag Waadt
- Der RULV ist vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2032 allgemeinverbindlich.