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Kündigungsschreiben-Vorlage für Mieter (Schweiz)

Kündigung des Mietvertrags durch die Mieterschaft

Das unterzeichnete Schreiben, mit dem der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung beendet. Der Mieter braucht keinen Grund. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate auf einen vertraglichen oder ortsüblichen Termin. Wer früher ausziehen will, muss einen geeigneten Ersatzmieter vorschlagen.

Verwenden Sie das Schreiben, wenn Sie eine Wohnung mieten und ausziehen wollen. Wählen Sie die ordentliche Kündigung, wenn Sie die Frist und den Termin Ihres Mietvertrags einhalten können. Wählen Sie die vorzeitige Rückgabe, wenn Sie früher ausziehen müssen: Sie werden dann nur befreit, wenn Sie einen zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen, der für den Vermieter zumutbar ist und den Mietvertrag zu denselben Bedingungen übernimmt. Ist die Wohnung die Familienwohnung, muss Ihr Ehegatte oder eingetragener Partner ausdrücklich zustimmen und sollte ebenfalls unterschreiben. Für die Kündigung durch den Vermieter gelten strengere Regeln: Er muss das amtliche kantonale Formular verwenden, und Sie können die Kündigung innert 30 Tagen anfechten.

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganze Schweiz nach Bundesmietrecht. Text auf Deutsch für die deutschsprachigen Kantone. Die ortsüblichen Kündigungstermine sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden.
Form
Schriftlich und von jedem Mieter von Hand unterzeichnet (OR Art. 266l Abs. 1, Art. 13 und 14).
Kündigungsfrist für eine Wohnung
Mindestens 3 Monate, auf einen ortsüblichen Termin oder, ohne Ortsgebrauch, auf das Ende einer 3-monatigen Mietdauer (OR Art. 266c, 266a).
Vertragliche Regeln
Der Vertrag kann eine längere Frist oder andere Termine vorsehen (OR Art. 266c, 266a).
Verspätete Kündigung
Gilt auf den nächstmöglichen Termin (OR Art. 266a Abs. 2).
Familienwohnung
Braucht die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners (OR Art. 266m, ZGB Art. 169).
Vorzeitige Rückgabe
Befreit nur, wer einen zahlungsfähigen, dem Vermieter zumutbaren Ersatzmieter vorschlägt, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt (OR Art. 264).
Vorzeitige Rückgabe ohne Ersatzmieter
Der Mietzins ist bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin geschuldet (OR Art. 264).
Kündigung durch den Vermieter
Nur mit amtlichem kantonalem Formular, bei einer Familienwohnung separat an den Ehegatten, sonst nichtig (OR Art. 266l Abs. 2, 266n, 266o).
Anfechtung der Kündigung des Vermieters
Innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde. Der Mieter kann auch eine Erstreckung verlangen (OR Art. 271, 272, 273).

Das Dokument

Kündigung des Mietvertrags durch die Mieterschaft

  1. 1.Absender und Empfänger

    1. 1.1

      Kündigende Mieter, Aktuelle Adresse des Mieters. An: Vermieter oder Verwaltung, Adresse des Vermieters oder der Verwaltung. Ort, Datum.

      Verwenden Sie Name und Adresse des Vermieters aus dem Vertrag oder der letzten Mietzinsmitteilung.

    2. 1.2

      Einschreiben. Kündigung des Mietvertrags für Wohnung.

      Übergeben Sie den Brief persönlich, schreiben Sie "Persönlich übergeben" statt "Einschreiben" und lassen Sie den Vermieter Ihre Kopie datieren und unterzeichnen.

  2. 2.Ordentliche Kündigung

    1. 2.1

      Optional

      Sehr geehrte Damen und Herren. Hiermit kündige ich den Mietvertrag vom Datum des Mietvertrags für das oben genannte Mietobjekt unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfrist auf den Kündigungstermin.

      Behalten Sie diese Klausel oder die Klausel zur vorzeitigen Rückgabe, nicht beide. Zählen Sie die 3 Monate ab Empfang beim Vermieter, nicht ab Aufgabe des Briefs.

    2. 2.2

      Sollte die Kündigung auf diesen Termin nicht zulässig sein, gilt sie auf den nächstmöglichen Termin.

      Das Gesetz sagt dies bereits (OR Art. 266a Abs. 2). Der Satz vermeidet einen Streit.

  3. 3.Ausserterminliche Rückgabe mit Ersatzmieter

    1. 3.1

      Optional

      Ich beabsichtige, das Mietobjekt vorzeitig per Gewünschtes Datum des vorzeitigen Auszugs zurückzugeben. Gestützt auf Art. 264 OR schlage ich Ihnen folgende Person als Ersatzmieter vor, die zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen: Vorgeschlagener Ersatzmieter.

      Behalten Sie diese Klausel oder die ordentliche Kündigung, nicht beide. Legen Sie die Bewerbung, den Betreibungsregisterauszug und einen Einkommensnachweis des Kandidaten bei.

    2. 3.2

      Optional

      Ich ersuche Sie, mir Ihren Entscheid über den vorgeschlagenen Ersatzmieter schriftlich mitzuteilen.

      Zusammen mit der Klausel zur vorzeitigen Rückgabe behalten. Geben Sie dem Vermieter angemessen Zeit zur Prüfung. Lehnt er einen zumutbaren Kandidaten ab, sind Sie befreit.

  4. 4.Zustimmung des Ehegatten

    1. 4.1

      Optional

      Die Wohnung dient als Wohnung der Familie. Ehegatte oder eingetragener Partner stimmt dieser Kündigung ausdrücklich zu und unterzeichnet sie mit.

      Behalten, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner in der Wohnung leben, auch wenn nur Sie den Vertrag unterzeichnet haben. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Kündigung ungültig.

  5. 5.Wohnungsabnahme

    1. 5.1

      Für die Wohnungsabnahme und die Schlüsselrückgabe bitte ich Sie, mir einen Termin vorzuschlagen.

      Verlangen Sie vorher das Antrittsprotokoll, um es bei der Rückgabe zu vergleichen.

  6. 6.Mietkaution und Korrespondenz

    1. 6.1

      Bitte senden Sie die Nebenkostenabrechnung und die Freigabe der Mietkaution an folgende Adresse: Neue Adresse für Post und Kaution.

      Die Bank gibt die Kaution mit Zustimmung beider Parteien frei. Macht der Vermieter innert 1 Jahr nach Mietende keinen Anspruch geltend, wenden Sie sich direkt an die Bank.

  7. 7.Grussformel und Unterschriften

    1. 7.1

      Freundliche Grüsse. Unterschrift jeder Mieterin und jedes Mieters: Kündigende Mieter.

      Jeder im Vertrag genannte Mieter unterzeichnet von Hand.

    2. 7.2

      Optional

      Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners: Ehegatte oder eingetragener Partner, Unterschrift ______.

      Nur zusammen mit der Klausel zur Zustimmung des Ehegatten behalten.

Angaben ausfüllen

0/13
1.Absender und Empfänger
2.Ordentliche Kündigung
3.Ausserterminliche Rückgabe mit Ersatzmieter
4.Zustimmung des Ehegatten
6.Mietkaution und Korrespondenz

Formvorschriften

  1. Kündigen Sie schriftlich. Jeder Mieter unterzeichnet von Hand.
  2. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gleichwertig. Eine einfache E-Mail, SMS oder eingescannte Unterschrift ist nicht gültig.
  3. Senden Sie die Kündigung eingeschrieben (Einschreiben), oder übergeben Sie sie gegen unterzeichnete Empfangsbestätigung.
  4. Die Kündigung muss beim Vermieter eintreffen, bevor die Kündigungsfrist beginnt.
  5. Ein nicht abgeholter eingeschriebener Brief gilt in der Regel am Tag nach der Abholungseinladung der Post als zugestellt.
  6. Diese Regel stammt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts, die die Zürcher Gerichte anwenden.
  7. Der Mieter braucht kein amtliches Formular.
  8. In den französisch- und italienischsprachigen Kantonen gelten dieselben Bundesregeln. Prüfen Sie die Termine in Ihrem Vertrag oder den Ortsgebrauch.

Häufige Fehler

  • Per E-Mail oder mit eingescannter Unterschrift kündigen. Das hat keine Rechtswirkung, ausser mit qualifizierter elektronischer Signatur.
  • Den Brief am letzten Tag aufgeben. Die Kündigung muss vor Fristbeginn beim Vermieter eintreffen. Senden Sie sie lange vor dem Termin eingeschrieben.
  • Die Zustimmung des Ehegatten vergessen, wenn die Wohnung die Familienwohnung ist. Ohne sie ist die Kündigung nicht gültig.
  • Früher ausziehen und einfach keinen Mietzins mehr zahlen. Ohne geeigneten Ersatzmieter schulden Sie den Mietzins bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
  • Einen Ersatzmieter vorschlagen, der nicht zahlen kann oder andere Bedingungen will. Der Vermieter darf ihn ablehnen.
  • Kündigungstermine einfach annehmen. Prüfen Sie die Termine im Vertrag. Nennt er keine, fragen Sie die Schlichtungsbehörde nach dem Ortsgebrauch.

Rechtsgrundlage

  • Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 266a and 266c (notice periods and dates)
  • Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 266l to 266o (written form, family home, nullity)
  • Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 264 (early return with a replacement tenant)
  • Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 13 and 14 (written form and signature)
  • Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 271 to 273 (challenge of a notice and extension of the lease)
  • Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Art. 169 (family home)

Quellen

  • Ordentliche Kündigungsfristen und -termine
  • ZMP 2017 Nr. 7: Absolute Empfangstheorie bei eingeschriebenen Sendungen
  • Übersicht Kündigungsschutz
  • Formulare im Mietwesen

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