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Immobilienvorlagen und ChecklistenSchweden

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Makler führt das Bieterverfahren

    Ein zugelassener Immobilienmakler (fastighetsmäklare) handelt für den Verkäufer und führt eine offene Bieterrunde durch. Gebote binden niemanden.

  2. 2

    Kaufvertrag unterzeichnen

    Der Verkauf bindet erst, wenn beide Seiten einen schriftlichen köpekontrakt für ein Haus, eine Eigentumswohnung (ägarlägenhet) oder ein Grundstück (fastighet) unterzeichnen. Ein Notar wirkt nicht mit.

  3. 3

    Genossenschaftswohnung (bostadsrätt)

    Beide Seiten unterzeichnen einen schriftlichen Übertragungsvertrag (överlåtelseavtal). Der Vorstand der Genossenschaft muss den Käufer als Mitglied aufnehmen, sonst ist die Übertragung unwirksam.

  4. 4

    Anzahlung leisten

    Der Käufer zahlt in der Regel innerhalb einer Woche eine Anzahlung (handpenning) von etwa 10% auf das Kundenkonto des Maklers.

  5. 5

    Rest bei Übergabe zahlen

    Der Käufer zahlt den Rest des Kaufpreises am Tag der Übergabe (tillträde).

  6. 6

    Kaufbrief und lagfart (fastighet)

    Der Verkäufer unterzeichnet einen köpebrev vor zwei Zeugen. Der Käufer beantragt die Eigentumseintragung (lagfart) innerhalb von 3 Monaten bei Lantmäteriet.

  7. 7

    Stempelsteuer und Personennummer

    Die Stempelsteuer beträgt 1.5% (4.25% für ein Unternehmen). Seit dem 1. Juli 2026 braucht der Käufer für die lagfart eine schwedische Personennummer oder Koordinierungsnummer (samordningsnummer).

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Gewerbliche Vermieter (hyreslagen)
Kapitel 12 des Jordabalken gilt für Vermietung durch Unternehmen und gewerbliche Vermieter sowie Untermiete.
Mieterrechte nach Kapitel 12
Bestandsschutz (besittningsskydd), Mietpreiskontrolle nach Gebrauchswert (bruksvärde) und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Gesetz über die private Vermietung (SFS 2026:772)
Privatuthyrningslag, in Kraft seit 1. Juli 2026. Frühere Verträge unterliegen weiter dem alten Gesetz (SFS 2012:978).
Wen das Gesetz über die private Vermietung erfasst
Privatperson oder Nachlass, die Haus, bostadsrätt oder ägarlägenhet vermieten; nicht bei regelmäßig mehr als zwei Wohnungen.
Miete bei privater Vermietung
Frei vereinbart. Der Mietausschuss (hyresnämnden) kann eine Miete weit über vergleichbaren Privatmieten senken.
Kündigung und Mietdauer bei privater Vermietung
Beide Parteien kündigen mit einer Frist von 3 Monaten. Der Mieter hat keinen Bestandsschutz.
Zustimmung zur Vermietung oder Untervermietung
Vermieten: bostadsrätt-Eigentümer brauchen die Zustimmung des Vorstands. Untervermieten: Mieter brauchen die des Vermieters.
Obergrenze der Kaution
Keine. Das Gesetz setzt keine Obergrenze für die Kaution.

Amtliche Quellen

  • Sveriges riksdag (Svensk författningssamling)
  • Lantmäteriet
  • Hyresnämnden (Sveriges Domstolar)
  • Konsumentverket (Hallå konsument)
  • Fastighetsmäklarinspektionen (FMI)
  • Boverket

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