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Immobilienvorlagen und ChecklistenLettland

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Vorvertrag

    Käufer und Verkäufer verhandeln direkt oder über einen Makler. Oft unterzeichnen sie einen Vorvertrag (pirkuma priekšlīgums), und der Käufer zahlt eine Draufgabe (rokasnauda).

  2. 2

    Schriftlicher Kaufvertrag

    Der Kaufvertrag muss schriftlich sein. Er kann ein privatschriftlicher Vertrag oder eine notarielle Urkunde sein.

  3. 3

    Eintragungsantrag

    Beide Parteien unterzeichnen einen Eintragungsantrag (nostiprinājuma lūgums). Ein vereidigter Notar beglaubigt die Unterschriften von Privatpersonen und kann ihn elektronisch einreichen.

  4. 4

    Kaufpreis auf Treuhandkonto

    Der Kaufpreis geht meist auf ein Treuhandkonto einer Bank oder in die Verwahrung eines Notars. Der Verkäufer erhält ihn nach der Eintragung.

  5. 5

    Grundbucheintragung (zemesgrāmata)

    Das Eigentum geht erst über, wenn das Grundbuch den Käufer als Eigentümer einträgt. Eine natürliche Person zahlt eine Staatsgebühr von 1,5 % des Immobilienwerts, höchstens 50.000 Euro.

  6. 6

    Wer nicht kaufen darf

    Seit dem 3. Juli 2025 dürfen Bürger und Unternehmen Russlands und Belarus sowie Unternehmen, die sie zu 25 % oder mehr besitzen oder kontrollieren, keine Immobilien in Lettland erwerben.

  7. 7

    Schulden einer Wohnung

    Seit dem 1. Januar 2026 haftet der Käufer einer Wohnung für bis zu 3 Jahre unbezahlter Gebäudekosten des Verkäufers.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Anwendbares Recht
Dzīvojamo telpu īres likums (Wohnraummietgesetz) vom 17. März 2021, seit 1. Mai 2021. Das Zivilgesetz füllt Lücken.
Form, Laufzeit und Geltungsbereich
Schriftlich und befristet. Kurze saisonale Vermietungen für Urlaub und Tourismus fallen nicht unter das Gesetz.
Miete und Kaution
Die Miete ist frei vereinbar und ändert sich während der Laufzeit nur nach einer Vertragsklausel. Die Kaution beträgt höchstens 2 Monatsmieten.
Kündigung durch den Mieter
Jederzeit, mit einer schriftlichen Frist von mindestens 1 Monat.
Kündigung durch den Vermieter
Nur aus den Gründen des Gesetzes, etwa Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten.
Verkauf der Wohnung
Ein Mietvertrag bindet einen neuen Eigentümer nur, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Die Eintragung ist frei von der Kanzleigebühr.
Nicht eingetragener Mietvertrag vor 1. Mai 2021
Bindet einen neuen Eigentümer bis 31. Dezember 2026 oder sein früheres Ende, oder länger, wenn eine Klage auf Eintragung erhoben ist.
Räumungsklausel
Ein notarieller oder eingetragener Mietvertrag kann eine Räumungsklausel enthalten. Ein Gericht vollstreckt sie im unstreitigen Verfahren.

Amtliche Quellen

  • Latvijas Vēstnesis
  • Zemesgrāmata (Land Register)
  • Latvijas Zvērinātu notāru padome (Council of Sworn Notaries)
  • Valsts zemes dienests (State Land Service)
  • LV portāls

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