Wohnraummietvertrag
1.Parteien
- 1.1
Ort der Unterschrift, den Datum der Unterschrift.
- 1.2
Vermieter, E-Mail-Adresse E-Mail des Vermieters für Mitteilungen (im Folgenden „der Vermieter“), und Mieter oder Mitmieter, E-Mail-Adresse E-Mail des Mieters für Mitteilungen (im Folgenden „der Mieter“), zusammen „die Parteien“, schließen nach dem Wohnraummietgesetz diesen Wohnraummietvertrag (im Folgenden „der Mietvertrag“).
Jeder Eigentümer: Name, Personenkennzahl oder Registernummer, Adresse. Jeder Mieter: Name und Personenkennzahl, oder Geburtsdatum und Passnummer.
- 1.3
Optional
Wird der Mietvertrag mit mehreren Mietern geschlossen, haften sie für die Pflichten aus dem Mietvertrag gesamtschuldnerisch.
Behalten Sie sie bei Mitmietern. Das Gesetz macht sie schon gesamtschuldnerisch haftbar (Art. 17(2)), die Klausel informiert sie nur.
- 1.1
2.Räume
- 2.1
Der Vermieter übergibt und der Mieter übernimmt zur Nutzung die Wohnräume in Adresse der Wohnung, Katasternummer Katasternummer der Wohnung, Gesamtfläche Gesamtfläche m², Beschreibung: Beschreibung (im Folgenden „die Wohnung“).
Adresse, Fläche und Beschreibung sind Pflichtbestandteile (Art. 8(1), Punkt 1). Nennen Sie Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Stockwerk und Heizungsart.
- 2.2
Zusammen mit der Wohnung werden dem Mieter folgende Nebenräume und Flächen zur Nutzung übergeben: Keller, Abstellraum, Stellplatz oder Garten, zusammen mit folgender Ausstattung und folgenden Möbeln: Möbel und Geräte.
Bei Möbeln können Sie auf die Liste im Übergabeprotokoll verweisen.
- 2.3
Die Wohnung wird dem Mieter zum Wohnen vermietet. Die Nutzung der Wohnung für andere Zwecke, einschließlich der kurzfristigen Vermietung an Touristen, ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.
- 2.1
3.Laufzeit
- 3.1
Der Mietvertrag tritt am Beginn in Kraft und wird befristet bis zum Ende geschlossen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, sofern die Parteien nicht schriftlich eine Verlängerung vereinbaren.
Das Gesetz verlangt eine feste Laufzeit (Art. 9) und beendet den Mietvertrag mit ihrem Ablauf (Art. 19). Dann muss der Mieter ausziehen, außer bei neuem Vertrag (Art. 17(1), Punkt 8).
- 3.1
4.Bewohner
- 4.1
Folgende Personen wohnen mit dem Mieter in der Wohnung: Mit dem Mieter lebende Personen.
Angaben zu jedem Bewohner sind ein Pflichtbestandteil (Art. 8(1), Punkt 5, und Art. 14(4)). Nennen Sie jeden Namen und die Personenkennzahl oder das Geburtsdatum.
- 4.2
Der Mieter darf seinen Ehegatten und die Kinder eines oder beider Ehegatten nach vorheriger schriftlicher Information des Vermieters in die Wohnung aufnehmen. Andere Personen darf der Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters aufnehmen. Die Parteien ergänzen den Mietvertrag um die Angaben jeder aufgenommenen Person.
- 4.3
Der Mieter und die aufgenommenen Personen dürfen die Wohnung als ihren Wohnsitz anmelden.
Der Vermieter kann dies nicht verweigern (Art. 15).
- 4.1
5.Miete
- 5.1
Die Miete beträgt Monatsmiete EUR pro Monat. Die Miete umfasst: Was die Miete einschließt.
Die Miete ist frei vereinbar. Sie kann nutzungsabhängige Zahlungen enthalten, etwa die Verwaltungsgebühr des Gebäudes, wenn schriftlich vereinbart (Art. 10(1) und (2)).
- 5.2
Der Mieter zahlt die Miete für den laufenden Monat bis zum Tag des Monats, bis zu dem die Miete zu zahlen ist. Tag dieses Monats durch Überweisung auf das Konto Bankkonto des Vermieters (IBAN) des Vermieters.
- 5.1
6.Mietanpassung
- 6.1
Der Vermieter darf die Miete höchstens einmal im Jahr ab dem zweiten Jahr des Mietvertrags entsprechend Grundlage der jährlichen Mietänderung ändern, jedoch um höchstens Höchste jährliche Erhöhung % pro Jahr. Der Vermieter teilt dem Mieter die Änderung mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mit Berechnung mit.
Ein Pflichtbestandteil (Art. 8(1), Punkt 3). Nutzen Sie zum Beispiel den Verbraucherpreisindex des Zentralen Statistikamts oder einen festen Prozentsatz.
- 6.1
7.Leistungen und Kosten
- 7.1
Der Mieter erhält folgende mit der Nutzung der Wohnung verbundene Leistungen und zahlt dafür in folgender Höhe, Weise und Frist: Leistungen und wie sie bezahlt werden.
Ein Pflichtbestandteil (Art. 8(1), Punkt 4). Nennen Sie für jede Leistung den Anbieter. Sagen Sie, ob der Mieter direkt zahlt oder dem Vermieter gegen Rechnung erstattet.
- 7.2
Der Vermieter zahlt die Grundsteuer und die Beiträge zum Rücklagenfonds des Gebäudes.
- 7.1
8.Kaution
- 8.1
Zur Sicherung der Erfüllung des Mietvertrags zahlt der Mieter dem Vermieter am Tag der Unterschrift des Mietvertrags eine Kaution von Kaution EUR, die zwei Monatsmieten nicht übersteigt.
Die Grenze liegt bei 2 Monatsmieten (Art. 12(1)).
- 8.2
Optional
Der Vermieter darf die Kaution auch während des Mietvertrags zur Deckung überfälliger Zahlungen aus dem Mietvertrag verwenden, mit schriftlicher Mitteilung an den Mieter. Der Mieter zahlt den verwendeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung wieder ein.
Das Gesetz erlaubt dies nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht (Art. 12(3)).
- 8.3
Bei Ende des Mietvertrags zieht der Vermieter die Schulden des Mieters für Zahlungen aus dem Mietvertrag von der Kaution ab und informiert den Mieter unverzüglich. Der Vermieter zahlt dem Mieter die Kaution oder ihren Restbetrag spätestens am Tag der Räumung und Rückgabe der Wohnung zurück.
Die gesetzliche Regel (Art. 12(2) und (4)). Kommen die letzten Nebenkostenabrechnungen später, können die Parteien ein späteres Datum vereinbaren, zum Beispiel 30 Tage, und es hier eintragen.
- 8.1
9.Pflichten des Vermieters
- 9.1
Der Vermieter übergibt die Wohnung zur Nutzung durch den Mieter und sorgt dafür, dass der Mieter sie während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags ungestört nutzen kann.
- 9.2
Soweit es vom Vermieter abhängt, hält der Vermieter das Gebäude und die Wohnung vorschriftsgemäß instand und repariert Schäden, die nicht durch Verschulden des Mieters entstanden sind.
- 9.3
Der Vermieter informiert den Mieter unverzüglich über jede Änderung seiner Adresse oder Kontaktdaten und über jeden Verkauf der Wohnung.
Art. 18(2).
- 9.1
10.Pflichten des Mieters
- 10.1
Der Mieter behandelt die Wohnung sorgfältig, verschlechtert ihren Zustand nicht und befolgt die Brandschutz-, Sanitär- und Hygienevorschriften und die Hausordnung.
- 10.2
Der Mieter informiert den Vermieter unverzüglich über jeden Schaden oder Mangel, der die Gesundheit, das Leben oder das Eigentum von Personen beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.
- 10.3
Der Mieter lässt den Vermieter die Wohnung zu einem vereinbarten Zeitpunkt besichtigen, der mindestens 3 Tage im Voraus abgesprochen wird, außer in Notfällen.
- 10.1
11.Veränderungen und Untervermietung
- 11.1
Der Mieter baut die Wohnung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht um, repariert sie nicht und verbessert sie nicht anderweitig. Die Zustimmung legt fest, ob und wie die Kosten vereinbarter Verbesserungen erstattet werden.
- 11.2
Der Mieter darf die Wohnung oder einen Teil davon nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters und aufgrund eines schriftlichen Untermietvertrags untervermieten.
Die einzige Grundlage eines Untermieters zur Nutzung der Wohnung ist ein schriftlicher Untermietvertrag (Art. 6).
- 11.3
Optional
Der Mieter darf in der Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters Haustiere halten.
Streichen Sie sie oder nennen Sie die bereits vereinbarten Tiere.
- 11.1
12.Vorzeitige Beendigung
- 12.1
Der Mieter kann einseitig vom Mietvertrag zurücktreten, indem er dem Vermieter dies mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitteilt. Übergibt der Vermieter die Wohnung nicht, verhindert er ihre Nutzung oder hält er das Gebäude nicht instand, kann der Mieter durch schriftliche Mitteilung an den Vermieter mit sofortiger Wirkung zurücktreten.
Art. 20 und 27(1) und (2). Eine längere Frist ist nur bei einem Vertrag über mehr als 10 Jahre erlaubt.
- 12.2
Der Vermieter kann den Mietvertrag nur in den in den Artikeln 22 bis 26 des Wohnraummietgesetzes festgelegten Fällen beenden, unter anderem wenn die Mietrückstände des Mieters Rückstandsgrenze, in Monatsmieten Monatsmieten übersteigen oder wenn nicht im Mietvertrag genannte Personen die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters nutzen.
Das Gesetz setzt 2 Monate Rückstand (Art. 24). Der Mietvertrag darf eine höhere Zahl setzen, keine niedrigere.
- 12.3
Der Vermieter übermittelt dem Mieter die schriftliche Kündigung innerhalb der in Artikel 27 Abs. 3 des Wohnraummietgesetzes festgelegten Fristen und nennt darin die nicht erfüllte Pflicht, die Dauer des Verzugs, den überfälligen Betrag und die Folgen der Nichterfüllung.
Art. 27(6) verlangt diesen Inhalt, bevor der Vermieter vor Gericht geht.
- 12.4
Die Parteien senden Abmahnungen und Mitteilungen an die im Mietvertrag angegebenen Adressen, einschließlich der E-Mail-Adressen, oder stellen sie durch einen vereidigten Gerichtsvollzieher zu.
Art. 27(5).
- 12.1
13.Räumungspflicht
- 13.1
Optional
Ist der Mietvertrag notariell beurkundet oder im Grundbuch eingetragen, muss der Mieter die Wohnung zusammen mit Familienangehörigen und anderen aufgenommenen Personen räumen, weil die Laufzeit abgelaufen ist oder weil die Miete nicht in der im Mietvertrag festgelegten Höhe gezahlt wurde, wenn der Vermieter bei Gericht die unstreitige Vollstreckung der Verpflichtung nach der Zivilprozessordnung beantragt.
Behalten Sie sie nur zusammen mit einer notariellen Urkunde oder der Grundbucheintragung. Art. 8(3) erlaubt das unstreitige Verfahren nur dann.
- 13.1
14.Grundbucheintragung
- 14.1
Optional
Die Parteien vereinbaren, die Mietrechte des Mieters im Grundbuch eintragen zu lassen. Der Vermieter reicht den Antrag auf Korroboration innerhalb von 10 Tagen nach Unterschrift des Mietvertrags ein, und die Parteien unterschreiben ihn vor einem Notar oder dem Gericht oder mit einer sicheren elektronischen Signatur. Nach Ende des Mietvertrags kann der Vermieter die Löschung der Mietrechte beantragen.
Schützt den Mieter bei einem Verkauf (Art. 28) und ist frei von der Kanzleigebühr (Art. 37). Ein Gericht löscht den Eintrag 6 Monate nach Ablauf der Laufzeit (Art. 41).
- 14.1
15.Übergabe und Rückgabe
- 15.1
Die Wohnung wird mit einem Übergabe- und Abnahmeprotokoll übergeben und übernommen, das den Zustand der Wohnung und der Ausstattung, die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel angibt. Das Protokoll ist eine Anlage zum Mietvertrag.
Das Gesetz erlaubt den Parteien, dieses Protokoll zu Beginn und am Ende zu erstellen (Art. 8(4)). Ohne es sind Streitigkeiten über Schäden schwer zu beweisen.
- 15.2
Bei Ende des Mietvertrags räumen der Mieter und die aufgenommenen Personen die Wohnung und geben sie dem Vermieter in dem Zustand zurück, in dem der Mieter sie erhalten hat, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Räumt der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig, ersetzt er dem Vermieter die Schäden und zahlt eine Entschädigung für die Nutzung der Wohnung.
Art. 29(1) und (3).
- 15.1
16.Schlussbestimmungen
- 16.1
Die Bedingungen des Mietvertrags können durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden. In Fragen, die der Mietvertrag nicht regelt, gelten das Wohnraummietgesetz und das Zivilgesetz.
Art. 8(5) und Art. 2(2).
- 16.2
Der Mietvertrag wird in lettischer Sprache in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Partei, oder mit einer sicheren elektronischen Signatur unterschrieben. Anlagen: das Übergabe- und Abnahmeprotokoll; eine Kopie des Energieausweises des Gebäudes, falls vorhanden.
Der Energieausweis ist nötig, um ein genutztes Gebäude oder eine Wohnung über 50 m² mit eigenem Energie- oder Wärmezähler zu vermieten (Ēku energoefektivitātes likums Art. 7(1)).
- 16.1
17.Unterschriften
- 17.1
Unterschrift des Vermieters. Unterschrift des Mieters.
Jeder Eigentümer und jeder Mitmieter unterzeichnet.
- 17.1