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Immobilienvorlagen und ChecklistenItalien

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Schriftliches Angebot abgeben

    Der Käufer unterschreibt ein unwiderrufliches Angebot (proposta irrevocabile d'acquisto), oft auf dem Formular des Maklers, mit einem Anzahlungsscheck, den der Makler verwahrt.

  2. 2

    Der Verkäufer nimmt an

    Ein bindender Vertrag besteht, sobald der Käufer von der Annahme erfährt. Ein angenommenes Angebot mit allen Bedingungen gilt bereits als Vorvertrag.

  3. 3

    Vorvertrag unterschreiben

    Die Parteien unterschreiben oft einen ausführlicheren schriftlichen Vorvertrag (contratto preliminare oder compromesso) mit einer Bestätigungsanzahlung (caparra confirmatoria).

  4. 4

    Vorvertrag registrieren

    Registrieren Sie ihn innerhalb von 30 Tagen bei der Agenzia delle Entrate. Ein Notar kann ihn beglaubigen und in die Immobilienregister eintragen, um den Käufer zu schützen.

  5. 5

    Der Notar prüft die Immobilie

    Vor der endgültigen Urkunde prüft der Notar Eigentumstitel, Hypotheken, Katasterdaten und baurechtlichen Status.

  6. 6

    Endgültige Urkunde (rogito) unterschreiben

    Das Eigentum geht erst mit der Urkunde über, die der Notar erstellt. Der Notar registriert sie und zieht die Übertragungssteuern ein.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Geltendes Recht
Legge n. 431 vom 9. Dezember 1998, Codice civile Art. 1571 ff. und die noch geltenden Teile der legge n. 392 vom 27. Juli 1978.
Form und Registrierung
Schriftlicher Mietvertrag. Der Vermieter registriert ihn innerhalb von 30 Tagen bei der Agenzia delle Entrate.
Vertrag mit freier Miete (canone libero)
Mindestens 4 Jahre, Verlängerung um weitere 4 Jahre.
Vertrag mit vereinbarter Miete (canone concordato)
Mindestens 3 plus 2 Jahre, nach dem amtlichen Muster und innerhalb der Mietspannen des örtlichen Abkommens.
Übergangs- und Studentenmietverträge
Kürzere Laufzeiten, jede mit eigenem amtlichem Muster.
Obergrenze der Kaution
3 Monatsmieten.
Pauschalsteuer (cedolare secca)
21 %, oder 10 % für Verträge mit vereinbarter Miete in Gemeinden mit hohem Wohnungsbedarf. Der Vermieter verzichtet dann auf Mieterhöhungen.
Beendigung des Mietvertrags
Mieter: 6 Monate Frist aus schwerwiegenden Gründen. Vermieter: Ablehnung der ersten Verlängerung nur aus gesetzlich genannten Gründen.

Amtliche Quellen

  • Normattiva
  • Agenzia delle Entrate
  • Consiglio Nazionale del Notariato
  • Gazzetta Ufficiale
  • Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti

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