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Immobilienvorlagen und ChecklistenIsland

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Verkäufer beauftragt zugelassenen Makler

    Nur ein zugelassener Makler (fasteignasali, vom Bezirkskommissar zugelassen) darf für andere einen Verkauf vermitteln. Privatverkäufe brauchen keinen Makler.

  2. 2

    Käufer quittiert die Verkaufsübersicht

    Vor einem Angebot übergibt der Makler dem Käufer die Verkaufsübersicht (söluyfirlit). Der Käufer bestätigt den Empfang mit seiner Unterschrift.

  3. 3

    Käufer macht ein schriftliches Angebot

    Der Käufer macht ein schriftliches Kaufangebot (kauptilboð), meist unter der Bedingung einer Finanzierung oder Prüfung. Die schriftliche Annahme macht es bindend.

  4. 4

    Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag

    Die Parteien unterzeichnen den Kaufvertrag (kaupsamningur) mit dem Zahlungsplan. Der Käufer zahlt die erste Rate.

  5. 5

    Vertrag wird eingetragen

    Der Bezirkskommissar trägt den Vertrag ein. Der Käufer zahlt eine Stempelsteuer von 0,8 % des amtlichen Immobilienwerts, die Hälfte für ein erstes Eigenheim.

  6. 6

    Übergabe und Übereignungsurkunde

    Dann folgt die Übergabe. Nach voller Zahlung unterzeichnet der Verkäufer die Übereignungsurkunde (afsal), die ebenfalls eingetragen wird. Kein Notar wirkt mit.

  7. 7

    Ausländer brauchen ggf. eine Genehmigung

    Käufer ohne isländische Staatsangehörigkeit und ohne gesetzlichen Wohnsitz in Island brauchen die Genehmigung des Ministers, außer EWR- oder EFTA-Regeln geben das Recht.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Gesetz und Form
Húsaleigulög nr. 36/1994. Der Vertrag ist schriftlich und darf dem Mieter nicht weniger Rechte geben als das Gesetz.
Registrierung
Seit dem 1. Januar 2026 registriert der Vermieter den Vertrag binnen 30 Tagen nach Unterzeichnung in Leiguskrá (HMS).
Änderungen und Ende
Der Vermieter registriert auch Mietänderungen und das Vertragsende in Leiguskrá.
Laufzeit
Unbefristet, außer die Parteien vereinbaren klar eine feste Laufzeit. Ein befristeter Vertrag endet zum vereinbarten Datum.
Kündigungsfrist für eine Wohnung
6 Monate für beide Seiten. 12 Monate für eine juristische Person, die gewerblich Wohnungen vermietet, nach 12 Monaten Mietdauer.
Vermieter kündigt unbefristeten Vertrag
Bei Verträgen, die seit dem 1. September 2024 geschlossen oder verlängert wurden, nur aus den im Gesetz genannten Gründen.
Miete im befristeten Vertrag
Keine Änderung in den ersten 12 Monaten, für Verträge, die seit dem 1. Januar 2026 geschlossen oder verlängert wurden.
Kaution und Zustandsprüfung
Barkaution: höchstens 3 Monatsmieten. Beide Parteien prüfen die Wohnung zu Beginn und am Ende des Mietverhältnisses.

Amtliche Quellen

  • Alþingi (Lagasafn)
  • Húsnæðis-, mannvirkja- og skipulagsstofnun (HMS)
  • Sýslumenn
  • Kærunefnd húsamála
  • Leigjendaaðstoðin (Neytendasamtökin)
  • Húseigendafélagið

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