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Immobiliendokumente

Immobilienvorlagen und ChecklistenUngarn

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Schriftliches Angebot (vételi ajánlat)

    Der Käufer beginnt oft mit einem schriftlichen Angebot, meist über einen Makler.

  2. 2

    Vorvertrag (előszerződés)

    Die Parteien unterschreiben ihn zuerst, wenn der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben werden kann, zum Beispiel weil ein Kredit oder eine Genehmigung aussteht.

  3. 3

    Kaufvertrag (adásvételi szerződés)

    Ein ungarischer Anwalt entwirft und gegenzeichnet ihn (ügyvédi ellenjegyzés), oder ein Notar nimmt ihn in eine notarielle Urkunde auf. Sonst ist kein Notar nötig.

  4. 4

    Angeld und Eigentumsvorbehalt

    Der Käufer zahlt meist bei der Unterschrift ein Angeld (foglaló). Der Verkäufer behält sich oft das Eigentum bis zur vollen Zahlung des Preises vor.

  5. 5

    Antrag beim Grundbuch

    Der Anwalt verwahrt die Eintragungsbewilligung des Verkäufers treuhänderisch und reicht den Vertrag beim Grundbuch des Regierungsamts (kormányhivatal) ein.

  6. 6

    Eintragung des Käufers

    Das Verfahren ist seit dem 15. Januar 2025 vollständig elektronisch (Gesetz C von 2021). Ohne Gegenzeichnung oder Urkunde trägt das Grundbuch den Käufer nicht ein.

  7. 7

    Erwerbsabgabe und Genehmigungen

    Der Käufer zahlt 4 % Erwerbsabgabe auf den Marktwert, erklärt binnen 30 Tagen. Ein Käufer außerhalb von EU, EWR oder Schweiz braucht eine Genehmigung des Regierungsamts.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Recht (Lakástörvény, Zivilgesetzbuch)
Gesetz LXXVIII von 1993 (Ltv.) und Ptk. (Gesetz V von 2013) 6:331 bis 6:348. Gemeinde- und Staatswohnungen folgen eigenen Regeln.
Form
Der Mietvertrag ist nur schriftlich gültig. Es gibt keinen amtlichen Mustervertrag und keine Registrierung des Vertrags.
Miete
Die Parteien vereinbaren Miete, Dauer und Mieterhöhungen frei. Keine Mietpreisbremse für private Vermietung.
Unbefristeter Vertrag, Kündigung
Jede Partei kündigt bis zum 15. Tag eines Monats zum Ende des Folgemonats. Der Vermieter braucht keinen Grund.
Befristeter Vertrag
Er endet zu seinem Datum. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn der Vertrag sie erlaubt.
Kaution
Keine gesetzliche Obergrenze. Ein Gericht kann eine Kaution über drei Monatsmieten auf Antrag des Mieters herabsetzen.
Energieausweis
Der Vermieter zeigt ihn vor der Unterschrift und übergibt ihn bei der Unterschrift.
Räumungserklärung
Viele Vermieter verlangen eine in notarieller Urkunde (kiköltözési nyilatkozat). Sie erlaubt die Räumung ohne Gerichtsverfahren.

Amtliche Quellen

  • Nemzeti Jogszabálytár
  • Kormányhivatalok (government offices)
  • Földhivatali Információs Rendszer
  • Nemzeti Adó- és Vámhivatal (NAV)
  • Magyar Ügyvédi Kamara
  • Magyar Országos Közjegyzői Kamara (MOKK)

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