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Immobilienvorlagen und ChecklistenDeutschland

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • ChecklisteCheckliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Kaufabsichtserklärung senden

    Teilen Sie dem Verkäufer oder dem Makler Ihren Preis und Ihre Bedingungen in einem kurzen Schreiben mit (Kaufabsichtserklärung). Das Schreiben bindet niemanden.

  2. 2

    Notar wählen

    Ein Vertrag, der zum Kauf oder Verkauf eines Grundstücks verpflichtet, braucht einen Notar (BGB § 311b). Einen privaten Vorvertrag gibt es nicht. Meist schlägt der Käufer den Notar vor.

  3. 3

    Entwurf des Notars prüfen

    Der Notar entwirft den Kaufvertrag. Ist der Verkäufer ein Unternehmer, etwa ein Bauträger, soll ein Käufer, der Verbraucher ist, den Entwurf zwei Wochen vorher erhalten.

  4. 4

    Beim Notar unterschreiben

    Beide Parteien unterschreiben beim Notar, der den Vertrag vollständig vorliest. Danach lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen.

  5. 5

    Notar bereitet den Vollzug vor

    Der Notar holt die Löschungsunterlagen für bestehende Belastungen, das Negativattest der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und Genehmigungen ein und teilt dann die Kaufpreisfälligkeit mit.

  6. 6

    Kaufpreis und Steuer zahlen

    Der Käufer zahlt den Kaufpreis bei Fälligkeit. Meist zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer: 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Land.

  7. 7

    Eintragung als Eigentümer

    Nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt den Käufer als Eigentümer ein, oft mehrere Monate nach der Beurkundung.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Recht und Form
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, §§ 535 ff.). Der Mieterschutz ist meist zwingend. Ein amtliches Mietvertragsformular gibt es nicht.
Mietdauer
Meist unbefristet. Eine Befristung ist nur aus einem Grund nach BGB § 575 wirksam.
Obergrenze der Kaution
Drei Monatsmieten ohne Betriebskosten. Der Mieter darf in drei Raten zahlen.
Kündigungsfristen
Mieter: etwa drei Monate, ohne Grund. Vermieter: berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, und drei bis neun Monate.
Mietpreisbremse
In angespannten Märkten, die ein Land bestimmt, höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zulässig bis 31. Dez. 2029.
Mietspiegel
Zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete. Pflicht in Gemeinden über 50.000 Einwohnern.
Maklerprovision
Ein Makler, den der Vermieter beauftragt, darf vom Mieter keine Provision verlangen.
Geplante Reform
Ein Regierungsentwurf vom April 2026 zu Indexmieten, möbliertem Wohnen und Kurzzeitvermietung liegt dem Bundestag vor.

Amtliche Quellen

  • Gesetze im Internet (Federal Ministry of Justice and Federal Office of Justice)
  • Bundesnotarkammer (notar.de)
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
  • Deutscher Mieterbund (DMB)
  • Haus & Grund Deutschland

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