Logo von One Place: KI-gestützte Suchmaschine für Immobilien
One Place
SucheFunktionenPreiseNeuigkeitenFAQ
Immobiliendokumente

Immobilienvorlagen und ChecklistenÖsterreich

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • ChecklisteCheckliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Schriftliches Kaufanbot legen

    Der Käufer unterschreibt ein Anbot, oft auf dem Formular des Maklers. Es bindet ihn für die darin genannte Frist. Nimmt der Verkäufer rechtzeitig an, ist der Kauf verbindlich.

  2. 2

    Ein Vertragserrichter verfasst den Vertrag

    Ein Notar oder ein Rechtsanwalt (Vertragserrichter) verfasst den Kaufvertrag. Das Gesetz verlangt keinen Notariatsakt.

  3. 3

    Beglaubigte Unterschriften und Aufsandung

    Das Grundbuch nimmt den Vertrag nur mit beglaubigten Unterschriften und der ausdrücklichen Einwilligung des Verkäufers in die Eintragung (Aufsandungserklärung) an.

  4. 4

    Kaufpreis auf ein Treuhandkonto

    Der Vertragserrichter ist meist auch Treuhänder. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters.

  5. 5

    Grunderwerbsteuer und Grundbuchsantrag

    Der Vertragserrichter berechnet die Grunderwerbsteuer von 3,5 % selbst, führt sie ab und stellt den Antrag beim Grundbuch.

  6. 6

    Eigentum durch Eintragung

    Der Käufer wird erst mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer. Der Vertragserrichter zahlt den Verkäufer aus, wenn der Käufer eingetragen ist.

  7. 7

    Genehmigung für Nicht-EU-Käufer

    Käufer ohne Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates brauchen meist eine Genehmigung oder Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz des Bundeslandes.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Hauptgesetz
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt die meisten Wohnungsmieten.
MRG-Vollanwendung
Ältere Mietshäuser. Obergrenze ist meist der Richtwert des Bundeslandes. Eine Befristung senkt ihn um 25 %.
MRG-Teilanwendung oder Ausnahme
Teilweise: neuere Bauten, viele Eigentumswohnungen. Gar nicht: Häuser mit bis zu 2 Einheiten, Ferienwohnungen, manche Kurzzeitmieten.
Befristung
Nur schriftlich. Seit 1. Jänner 2026 mindestens 5 Jahre, wenn der Vermieter Unternehmer ist, sonst 3.
Kündigung durch Mieter, befristet
Nach dem ersten Jahr mit 3 Monaten Frist zum Monatsletzten.
Kündigung durch Vermieter
Nur gerichtlich, aus einem im MRG genannten Grund.
Wertsicherung (MRG-Wohnungen)
Seit 1. Jänner 2026 einmal jährlich am 1. April. Inflation über 3 % zählt nur zur Hälfte (Mieten-Wertsicherungsgesetz).
Maklerprovision
Der Mieter zahlt sie nur, wenn er den Makler beauftragt hat.

Amtliche Quellen

  • RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes)
  • oesterreich.gv.at
  • Österreichische Notariatskammer
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF)
  • Statistik Austria
  • Konsumentenfragen.at (Sozialministerium)

Beschreiben Sie das Zuhause, das Sie suchen

Logo von One Place: KI-gestützte Suchmaschine für Immobilien

Neue Länder, Funktionen und Updates direkt in Ihr Postfach.

Ich willige ein, E-Mail-Updates von One Place zu erhalten, und akzeptiere die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Ich kann die Updates jederzeit abbestellen.

Bewerten Sie uns auf Trustpilot
Bewerten Sie uns auf Trustpilot

One Place ist eine intelligente Immobilienplattform, die Anzeigen aus ganz Europa in einem durchsuchbaren Index vereint, der natürliche Sprache versteht und Details erfasst, die andere Portale übersehen.

Rechtliches
NutzungsbedingungenDatenschutzerklärungCookie-Richtlinie
Über unsEntdeckenImmobilienpreiseVergleichImmobiliendokumenteInvestierenKontakt
© 2026 One Place. All rights reserved.
Logo von One Place: KI-gestützte Suchmaschine für Immobilien
© 2026 One Place. All rights reserved.
One PlaceOne Placeone-place.com
one-place.com
SucheFunktionenPreiseNeuigkeitenFAQ