Immobilienvorlagen und ChecklistenÖsterreich
Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.
Kaufen
- VorlageKaufangebot-Vorlage
- ChecklisteCheckliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf
- ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf
So läuft ein Kauf ab
- 1
Schriftliches Kaufanbot legen
Der Käufer unterschreibt ein Anbot, oft auf dem Formular des Maklers. Es bindet ihn für die darin genannte Frist. Nimmt der Verkäufer rechtzeitig an, ist der Kauf verbindlich.
- 2
Ein Vertragserrichter verfasst den Vertrag
Ein Notar oder ein Rechtsanwalt (Vertragserrichter) verfasst den Kaufvertrag. Das Gesetz verlangt keinen Notariatsakt.
- 3
Beglaubigte Unterschriften und Aufsandung
Das Grundbuch nimmt den Vertrag nur mit beglaubigten Unterschriften und der ausdrücklichen Einwilligung des Verkäufers in die Eintragung (Aufsandungserklärung) an.
- 4
Kaufpreis auf ein Treuhandkonto
Der Vertragserrichter ist meist auch Treuhänder. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters.
- 5
Grunderwerbsteuer und Grundbuchsantrag
Der Vertragserrichter berechnet die Grunderwerbsteuer von 3,5 % selbst, führt sie ab und stellt den Antrag beim Grundbuch.
- 6
Eigentum durch Eintragung
Der Käufer wird erst mit der Eintragung im Grundbuch Eigentümer. Der Vertragserrichter zahlt den Verkäufer aus, wenn der Käufer eingetragen ist.
- 7
Genehmigung für Nicht-EU-Käufer
Käufer ohne Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates brauchen meist eine Genehmigung oder Bestätigung nach dem Grundverkehrsgesetz des Bundeslandes.
Mieten
- VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
- VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
- VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter
So läuft eine Miete ab
- Hauptgesetz
- Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt die meisten Wohnungsmieten.
- MRG-Vollanwendung
- Ältere Mietshäuser. Obergrenze ist meist der Richtwert des Bundeslandes. Eine Befristung senkt ihn um 25 %.
- MRG-Teilanwendung oder Ausnahme
- Teilweise: neuere Bauten, viele Eigentumswohnungen. Gar nicht: Häuser mit bis zu 2 Einheiten, Ferienwohnungen, manche Kurzzeitmieten.
- Befristung
- Nur schriftlich. Seit 1. Jänner 2026 mindestens 5 Jahre, wenn der Vermieter Unternehmer ist, sonst 3.
- Kündigung durch Mieter, befristet
- Nach dem ersten Jahr mit 3 Monaten Frist zum Monatsletzten.
- Kündigung durch Vermieter
- Nur gerichtlich, aus einem im MRG genannten Grund.
- Wertsicherung (MRG-Wohnungen)
- Seit 1. Jänner 2026 einmal jährlich am 1. April. Inflation über 3 % zählt nur zur Hälfte (Mieten-Wertsicherungsgesetz).
- Maklerprovision
- Der Mieter zahlt sie nur, wenn er den Makler beauftragt hat.