Checkliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf (Österreich)
Prüfliste vor dem Kaufanbot
Die Unterlagen und Prüfungen, die ein Käufer einer Wohnimmobilie in Österreich vor dem Kaufanbot einholen sollte: Grundbuchsauszug, Energieausweis, Bewilligungen und Widmung, Unterlagen zum Wohnungseigentum, Mietverträge, Verfügungsbefugnis des Verkäufers, grundverkehrsbehördliche Genehmigung und Kaufnebenkosten.
Verwenden Sie die Liste von der ersten Besichtigung bis zur Unterschrift unter das Kaufanbot. In Österreich bindet Sie das Anbot, sobald der Verkäufer es annimmt. Erledigen Sie die meisten Prüfungen daher vor der Unterschrift unter das Anbot, nicht erst vor dem Kaufvertrag. Fordern Sie jede fehlende Unterlage beim Verkäufer oder beim Makler an, und bitten Sie den Vertragserrichter, das Grundbuch kurz vor der Unterfertigung noch einmal zu prüfen.
Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.
Das Wichtigste
- Gilt für
- Ganz Österreich. Widmung, Baurecht und Grundverkehr regeln die Bundesländer und Gemeinden.
- Energieausweis
- Vor Ihrem Anbot vorzulegen, höchstens 10 Jahre alt, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen (EAVG 2012 § 4).
- Energiekennzahlen in Inseraten
- Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse, für Inserate ab 1. Juli 2026 (EAVG 2012 § 3).
- Grunderwerbsteuer
- 3,5 % des Kaufpreises, mindestens vom Grundstückswert.
- Grundbuchsgebühren
- 1,1 % des Werts für das Eigentum, 1,2 % des Pfandbetrags für eine Hypothek. Die Befreiung für den Hauptwohnsitz endete für Anträge ab 1. Juli 2026.
- Rücklage im Wohnungseigentum
- Alle Eigentümer zusammen zahlen ab 1. Jänner 2026 mindestens € 1,12 je m² Nutzfläche und Monat, mit Ausnahmen (WEG 2002 § 31(1)).
- Ausländische Käufer
- EU- und EWR-Bürger sind Österreichern gleichgestellt. Andere brauchen meist eine Genehmigung oder Bestätigung nach Landesrecht.
- Rücktritt als Verbraucher
- 1 Woche, wenn Sie am Tag der ersten Besichtigung für ein dringendes Wohnbedürfnis unterschreiben, höchstens 1 Monat nach dieser Besichtigung (KSchG § 30a).
Die Checkliste
Grundbuch
Ein aktueller Grundbuchsauszug der Liegenschaft.Grundbuchsauszug
Jede Eintragung im C-Blatt: Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Vorkaufsrechte, Veräußerungs- und Belastungsverbote.Lastenblatt (C-Blatt)
Lasten, die Ihrer Eintragung im Rang vorgehen, bleiben auf der Liegenschaft. Vereinbaren Sie, welche der Verkäufer löscht und welche Sie übernehmen.
Jeder offene Antrag, der links oben im Auszug angezeigt wird.Plombe
Bei einer Wohnung: Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten aus der Urkundensammlung.Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten (Urkundensammlung)
Sie legen fest, welche Räume, Keller und Abstellplätze zur Einheit gehören und wie die Kosten verteilt werden.
Gebäude, Bewilligungen und Energie
Der Energieausweis mit Datum, Heizwärmebedarf und Effizienzklasse.Energieausweis
Baubewilligung und Fertigstellungsanzeige für das Gebäude und jeden späteren Zubau, Dachausbau oder jede Nutzungsänderung.Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige
Konsenslose Bauten können zu einem Abbruchauftrag führen und Finanzierung oder Weiterverkauf verhindern. Fragen Sie die Baubehörde der Gemeinde.
Widmung des Grundstücks und ein allfälliger Bebauungsplan.Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan
Die Widmung bestimmt, was Sie bauen dürfen und ob die Wohnung als Hauptwohnsitz oder Freizeitwohnsitz genutzt werden darf.
Zustand von Heizung, Dach, Fenstern und Leitungen, am besten von einem Sachverständigen geprüft.Bauzustand
Verträge der Verkäufer schließen oft die Gewährleistung aus. Mängel, die Sie nicht entdeckt haben, tragen dann Sie.
Eigentumswohnung
Die letzte Jahresabrechnung und die aktuelle Vorausschau der Hausverwaltung.Jahresabrechnung, Vorausschau
Sie zeigen die laufenden Kosten und die geplanten Arbeiten für das nächste Jahr.
Der Stand der Rücklage und der monatliche Beitrag der Einheit.Rücklage
Protokolle und Beschlüsse der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre.Protokolle der Eigentümerversammlung, Beschlüsse
Sie zeigen beschlossene Arbeiten, Streitigkeiten und Rückstände im Haus.
Eine Bestätigung, dass der Verkäufer der Eigentümergemeinschaft nichts schuldet.Bestätigung über Rückstände
Lassen Sie den Treuhänder allfällige Rückstände aus dem Kaufpreis begleichen, bevor er den Verkäufer auszahlt.
Verkäufer, Nutzung und Genehmigungen
Identität und Verfügungsbefugnis des Verkäufers und die Zustimmung jedes eingetragenen Miteigentümers zum Verkauf.Identität und Verfügungsbefugnis
Alle Miteigentümer müssen unterschreiben. Bei Verlassenschaft, Erwachsenenschutz oder Gesellschaft ist eventuell eine gerichtliche Genehmigung oder ein Beschluss nötig.
Jede Miete, jedes Wohnungsrecht oder jede andere Nutzung der Liegenschaft.Mietverträge, Wohnungsrechte
Wenn Sie nicht EU- oder EWR-Bürger sind: das Grundverkehrsverfahren des Bundeslandes.Ausländergrunderwerb, grundverkehrsbehördliche Genehmigung
Kosten
Grunderwerbsteuer von 3,5 %.Grunderwerbsteuer
Eintragungsgebühr von 1,1 % für das Eigentum und 1,2 % für eine Hypothek.Eintragungsgebühr
Honorare für Vertragserrichtung und Treuhand.Vertragserrichtung, Treuhand, Maklerprovision
Eine allfällige Maklerprovision.
Sie ist frei vereinbart. Ab einem Kaufpreis über € 48.448,52 begrenzt das Gesetz sie auf 3 % des Kaufpreises je Seite, zuzüglich 20 % USt.
Formvorschriften
- Sie unterschreiben diese Prüfliste nicht.
- Jede Person kann einen Grundbuchsauszug online oder bei einem Bezirksgericht gegen Gebühr abfragen.
- Bei einer Wohnung hat die Hausverwaltung Abrechnungen, Vorausschau und Protokolle. Der Verkäufer kann Kopien anfordern.
- Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf, auf die Sie sich gestützt haben.
Häufige Fehler
- Sich auf einen alten Grundbuchsauszug verlassen. Holen Sie einen aktuellen ein und achten Sie links oben auf eine „Plombe“. Sie zeigt einen offenen Antrag, der Ihnen im Rang vorgehen kann.
- Nur das B-Blatt lesen. Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte sowie Veräußerungs- und Belastungsverbote stehen im C-Blatt.
- Annehmen, dass ein Dachgeschoßausbau, ein Wintergarten oder ein Zubau rechtmäßig ist. Verlangen Sie Baubewilligung und Fertigstellungsanzeige von der Gemeinde.
- Protokolle der Eigentümerversammlung und den Rücklagenstand nicht lesen. Bereits beschlossene Arbeiten und eine niedrige Rücklage können bald Nachzahlungen bedeuten.
- Eine Wohnung, die nicht Ihr Hauptwohnsitz wird, kaufen, ohne bei der Gemeinde zu fragen, ob die Widmung einen Zweit- oder Freizeitwohnsitz erlaubt.
- Einen vorhandenen Mieter übersehen. Im MRG kann der Vermieter nur gerichtlich aus einem gesetzlichen Grund kündigen, daher bleibt die Miete meist nach dem Verkauf bestehen.
- Die Regeln außerhalb des MRG vergessen. Dort kann ein Käufer eine nicht verbücherte Miete mit der gesetzlichen Frist kündigen (ABGB § 1120).
Rechtsgrundlage
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG), BGBl. Nr. 39/1955
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), BGBl. I Nr. 27/2012 as amended by BGBl. I Nr. 38/2026, §§ 3 to 7
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG), § 30a
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), § 31(1) (minimum reserve, indexed every second year)
- ABGB § 1120 (sale of a let property: a lease not entered in the land register can be ended by the buyer)
Quellen
- Kaufvertrag und Grundbuch
- Allgemeines zum Ausländergrunderwerb
- Grunderwerbsteuer: Steuersatz
- Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
- Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf
- Kaufvertrag für Immobilien: Inhalt, Ablauf & Kosten 2026
- Mindestrücklage Wohnungseigentumsgesetz ab 1.1.2026