Kaufanbot
1.Anbotsteller und Anbotsempfänger
- 1.1
Ich/Wir, Voller Name des Käufers, geboren am Geburtsdatum des Käufers, wohnhaft in Anschrift des Käufers, im Folgenden „Käufer“ genannt,
Nennen Sie jeden Käufer und die Anteile, wenn Sie gemeinsam kaufen. Das Grundbuch braucht das Geburtsdatum jedes Käufers.
- 1.2
lege(n) hiermit Voller Name des Verkäufers, Anschrift des Verkäufers oder des Maklers, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, das nachstehende verbindliche Anbot zum Kauf der unten bezeichneten Liegenschaft.
Schreiben Sie den Namen des Verkäufers so, wie er im A2- oder B-Blatt des Grundbuchs steht.
- 1.1
2.Kaufgegenstand
- 2.1
Kaufgegenstand ist Grundbuchsdaten, Liegenschaftsadresse Adresse der Liegenschaft, bestehend aus Beschreibung, samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör.
Übernehmen Sie die Daten aus einem aktuellen Grundbuchsauszug. Eine Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) ist ein Anteil an der Liegenschaft mit dem alleinigen Nutzungsrecht an einem Objekt.
- 2.2
Optional
Mitverkauft werden folgende Gegenstände: Mitverkaufte Gegenstände. Sie sind im Kaufpreis enthalten.
Behalten Sie die Klausel, wenn Möbel oder eine Küche mitverkauft werden, damit der Vertragserrichter sie anführen kann.
- 2.1
3.Kaufpreis und Abwicklung
- 3.1
Der Kaufpreis beträgt EUR Kaufpreis in Euro, in Ziffern (in Worten: Euro Kaufpreis in Worten) und ist ein Pauschalpreis.
Weichen Ziffern und Worte voneinander ab, folgt ein Streit. Prüfen Sie beide.
- 3.2
Der Kaufpreis ist nach Unterfertigung des Kaufvertrags auf ein Treuhandkonto des Vertragserrichters zu erlegen. Der Treuhänder zahlt ihn an den Verkäufer erst aus, wenn das Eigentumsrecht des Käufers lastenfrei, mit Ausnahme der vom Käufer übernommenen Lasten, im Grundbuch einverleibt ist.
Ein Notar muss die Treuhandschaft vor der ersten Auszahlung im Treuhandregister eintragen. Verlangen Sie die Registrierungsbestätigung.
- 3.1
4.Lastenfreiheit und Übergabe
- 4.1
Der Verkäufer übergibt den Kaufgegenstand frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten, ausgenommen Übernommene Lasten, sowie bestandfrei, das heißt frei von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsrechten Dritter.
Meist nur Dienstbarkeiten aus dem C-Blatt, etwa ein Wegerecht. Ist die Liegenschaft vermietet und übernehmen Sie den Mieter, ersetzen Sie "bestandfrei" durch die Daten des Mietvertrags.
- 4.2
Die Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes erfolgt am Übergabetermin, frühestens jedoch nach vollständigem Erlag des Kaufpreises beim Treuhänder.
- 4.1
5.Vertragserrichtung, Kosten und Steuern
- 5.1
Mit der Errichtung des Kaufvertrags, der treuhändigen Abwicklung und der grundbücherlichen Durchführung wird Vertragserrichter und Treuhänder beauftragt.
Nennen Sie den Notar oder Rechtsanwalt und die Kanzlei.
- 5.2
Die Kosten der Vertragserrichtung und der grundbücherlichen Durchführung, die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr trägt der Käufer. Die Kosten der Lastenfreistellung und eine allfällige Immobilienertragsteuer trägt der Verkäufer.
Diese Teilung ist übliche Praxis, keine gesetzliche Regel. Ändern Sie sie, wenn Sie etwas anderes vereinbaren.
- 5.1
6.Finanzierungsvorbehalt
- 6.1
Optional
Der Käufer beabsichtigt, den Kaufpreis teilweise durch einen Kredit in Höhe von EUR Kreditbetrag in Euro zu finanzieren. Wird ihm dieser Kredit trotz ernsthaften Bemühens von zwei in Österreich tätigen Kreditinstituten nicht gewährt, ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung an den Verkäufer bis spätestens Rücktrittsfrist bei Kreditablehnung vom Vertrag zurückzutreten. Er hat die Ablehnungen nachzuweisen. Im Fall des Rücktritts bestehen keine wechselseitigen Ansprüche.
Behalten Sie die Klausel, wenn Sie einen Kredit brauchen. Eine vage Formel wie "vorbehaltlich Finanzierung" schützt Sie schlecht. Nennen Sie Betrag, Frist und Nachweis.
- 6.1
7.Grundverkehrsbehördliche Genehmigung
- 7.1
Optional
Dieses Anbot und der darauf beruhende Vertrag stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung einer allenfalls erforderlichen grundverkehrsbehördlichen Genehmigung oder Bestätigung.
Behalten Sie die Klausel, wenn Sie nicht EU- oder EWR-Bürger sind oder die Liegenschaft land- oder forstwirtschaftlich ist. Das Grundverkehrsgesetz des Bundeslandes regelt das Verfahren.
- 7.1
8.Energieausweis
- 8.1
Der Käufer bestätigt, dass ihm vor Unterfertigung dieses Anbots ein Energieausweis vom Datum des Energieausweises vorgelegt wurde. Der Verkäufer händigt ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss aus.
Seine Werte gelten als vereinbarte Eigenschaften des Gebäudes. Wurde keiner vorgelegt, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
- 8.1
9.Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG
- 9.1
Optional
Gibt der Käufer als Verbraucher dieses Anbot am selben Tag ab, an dem er den Kaufgegenstand das erste Mal besichtigt hat (erste Besichtigung am Datum Ihrer ersten Besichtigung), und soll der Erwerb der Deckung seines dringenden Wohnbedürfnisses oder jenes eines nahen Angehörigen dienen, so kann er binnen einer Woche von seiner Vertragserklärung zurücktreten. Die Frist beginnt erst, wenn er eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und diese schriftliche Belehrung erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
Behalten Sie die Klausel, wenn Sie am Tag der ersten Besichtigung unterschreiben. Nehmen Sie eine unterschriebene Kopie mit. Senden Sie einen Rücktritt eingeschrieben, um das Datum nachzuweisen.
- 9.1
10.Bindungsfrist
- 10.1
An dieses Anbot halte ich mich/halten wir uns bis Ende der Bindungsfrist gebunden. Die Annahme muss dem Käufer innerhalb dieser Frist schriftlich zugehen. Mit Ablauf der Frist erlischt das Anbot, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
Nennen Sie Datum und Uhrzeit. Die Annahme zählt erst, wenn sie Ihnen zugeht. Ohne schriftliches Datum im Anbot gilt eine kurze gesetzliche Frist, die schwer zu beweisen ist.
- 10.2
Eine Annahme unter Änderungen oder Ergänzungen gilt als neues Anbot des Verkäufers und nicht als Annahme dieses Anbots.
- 10.1
11.Unterschriften
- 11.1
Ort der Unterschrift, am Datum der Unterschrift. Unterschrift des Käufers.
- 11.2
Annahme: Ich/Wir nehme(n) dieses Kaufanbot vollinhaltlich an. Ort der Annahme des Verkäufers, am Datum der Annahme des Verkäufers. Unterschrift des Verkäufers.
Jeder eingetragene Eigentümer muss unterschreiben.
- 11.1