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Checkliste zum Vorvertrag für den Immobilienkauf (Österreich)

Kaufvertrag über eine Liegenschaft: Prüfliste vor der Unterfertigung

In Österreich gibt es keine eigene Vorvertragsphase wie den französischen compromis. Das angenommene Kaufanbot bindet bereits beide Parteien, und der Kaufvertrag, den ein Notar oder Rechtsanwalt verfasst, bringt den Kauf in grundbuchsfähige Form. Mit dieser Prüfliste kontrollieren Sie den Entwurf vor der Unterschrift.

Verwenden Sie die Prüfliste, wenn der Vertragserrichter Ihnen den Entwurf des Kaufvertrags schickt, meist einige Tage oder Wochen nachdem der Verkäufer Ihr Anbot angenommen hat. Prüfen Sie jeden Punkt am Entwurf und bitten Sie den Vertragserrichter, alles Fehlende vor dem Unterfertigungstermin zu ergänzen. Verwenden Sie die letzte Gruppe, wenn die Parteien stattdessen einen Vorvertrag wollen, zum Beispiel solange eine Genehmigung oder eine Grundstücksteilung noch aussteht.

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganz Österreich. Die Grundverkehrsregeln sind je Bundesland verschieden.
Notariatsakt
Nicht nötig, außer bei einem Kauf zwischen Ehegatten. Die Parteien dürfen den Vertrag selbst verfassen.
Beglaubigte Unterschriften
Das Grundbuch verlangt beglaubigte Unterschriften (GBG § 31).
Eigentumsübergang
Erst mit der Eintragung (Einverleibung) im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift.
Mietvertrag außerhalb des MRG
Ein Käufer kann einen nicht verbücherten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Rang im Grundbuch
Maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Gericht, nicht die Eintragung. Offene Anträge zeigt der Auszug als "Plombe".
Grunderwerbsteuer
3,5 % des Kaufpreises, mindestens vom Grundstückswert (Grunderwerbsteuer).
Eintragungsgebühr Eigentum
1,1 % des Werts für das Eigentum. Die befristete Befreiung für den Hauptwohnsitz galt nur für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 bei Gericht einlangten.
Eintragungsgebühr Pfandrecht
1,2 % des besicherten Betrags, wenn Sie mit einer Hypothek finanzieren.
Frist beim Vorvertrag
Nur verbindlich, wenn Zeitpunkt und wesentliche Punkte feststehen. Der Anspruch erlischt ohne Klage binnen 1 Jahr nach dem vereinbarten Termin (ABGB § 936).

Die Checkliste

Was der Entwurf für das Grundbuch enthalten muss

  • Volle Identität jeder Partei: Name, Geburtsdatum und Anschrift, bei einer Gesellschaft die Firmenbuchnummer.Vertragsparteien

    Das Grundbuch trägt Eigentümer mit diesen Daten ein. Ein fehlendes Geburtsdatum verzögert die Eintragung.

  • Genaue Bezeichnung der Liegenschaft: EZ, KG, Grundstücksnummer, bei einer Wohnung die mit dem Top verbundenen Anteile.Kaufgegenstand

    Das Grundbuch kann nur eintragen, was die Urkunde genau bezeichnet. Vergleichen Sie jede Zahl mit einem aktuellen Auszug.

  • Der Rechtsgrund (Kauf) und der Kaufpreis, mit Fälligkeit und Zahlungsweg.Rechtsgrund und Kaufpreis

    Eine verbücherungsfähige Urkunde muss einen gültigen Rechtsgrund nennen. Die Zahlungsklausel bestimmt, wann der Verkäufer das Geld verlangen kann.

  • Die ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers in die Einverleibung Ihres Eigentums.Aufsandungserklärung

    Ohne sie trägt das Grundbuch Sie nicht ein. Sie ist meist eine Klausel im Vertrag selbst.

  • Unterschriftsfelder für die Beglaubigung durch einen Notar oder ein Bezirksgericht.Beglaubigung der Unterschriften

    Das Grundbuch verlangt beglaubigte Unterschriften.

Schutz des Kaufpreises und des Rangs

  • Eine Treuhandklausel: Der Kaufpreis geht auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters und wird erst nach Ihrer lastenfreien Eintragung ausgezahlt.Treuhandvereinbarung

    Der Treuhänder haftet beiden Parteien. Ein Notar muss die Treuhandschaft im Treuhandregister eintragen. Verlangen Sie die Bestätigung.

  • Eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, die der Verkäufer beantragt, oder ein gleichwertiger Rangschutz.Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung

    Der Rang hängt vom Eingang des Antrags bei Gericht ab. Die Rangordnung schützt Ihren Rang gegen spätere Eintragungen gegen den Verkäufer.

  • Die Frist für Ihre Eintragung: binnen eines Jahres ab der gerichtlichen Bewilligung der Rangordnung.

    Die Rangordnung sichert Ihren Rang ein Jahr ab der Bewilligung. Ihre Eintragung muss binnen dieses Jahres beantragt werden.

  • Die Lastenfreistellung aus dem Kaufpreis, mit den Löschungserklärungen der Banken.Lastenfreistellung, Löschungsquittung

    Lasten im C-Blatt bleiben auf der Liegenschaft, bis sie gelöscht sind. Der Treuhänder zahlt die Bank des Verkäufers und lässt die Hypothek löschen.

Wirtschaftliche Punkte zur Prüfung

  • Übergabetermin, Übergang von Gefahr und Nutzen, und wer Betriebskosten und Eigentümerbeiträge bis dahin zahlt.Übergabe, Gefahrenübergang, Verrechnungsstichtag

    Ab diesem Tag tragen Sie die Gefahr und die laufenden Kosten. Stimmen Sie ihn mit dem Zahlungstermin ab.

  • Gewährleistung: was der Verkäufer zu Zustand, Fläche, Bewilligungen und Lastenfreiheit zusagt.Gewährleistung, zugesicherte Eigenschaften

    Entwürfe schließen die Gewährleistung oft aus. Verlangen Sie Zusagen zu den Punkten, die Ihnen wichtig sind, etwa Baubewilligungen für einen Zubau.

  • Mietverträge und Benützung: geräumte Übergabe oder die Daten eines Mietvertrags, den Sie übernehmen.Bestandfreiheit

    Ein Mietvertrag im MRG bleibt nach dem Verkauf meist aufrecht, weil der Vermieter nur aus einem im MRG genannten Grund kündigen kann.

  • Der Energieausweis: Datum, Heizwärmebedarf und Effizienzklasse.Energieausweis

    Die Werte eines vor der Unterschrift vorgelegten Ausweises gelten als vereinbarte Eigenschaft. Der Verkäufer muss ihn binnen 14 Tagen aushändigen.

  • Kostenteilung: Vertragserrichtung und Treuhand, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren, Lastenfreistellung, Immobilienertragsteuer.Kosten und Steuern

    Der Käufer zahlt meist den Vertrag, die Grunderwerbsteuer von 3,5 % und die Eintragungsgebühren. Halten Sie die Teilung schriftlich fest.

  • Bedingungen: Kreditzusage und, wenn nötig, die grundverkehrsbehördliche Genehmigung.Finanzierungsvorbehalt, grundverkehrsbehördliche Genehmigung

    Ohne diese Bedingungen bleiben Sie gebunden, wenn die Bank den Kredit oder die Behörde die Genehmigung verweigert.

Wenn die Parteien stattdessen einen Vorvertrag wählen

  • Legen Sie den Termin für die Unterfertigung des Kaufvertrags fest und alle wesentlichen Punkte: Parteien, Liegenschaft, Preis.Vorvertrag nach § 936 ABGB

    Ein Vorvertrag bindet nur, wenn diese Punkte feststehen. Er ist in der Praxis selten. Nutzen Sie ihn nur, solange eine Genehmigung, Teilung oder Umwidmung offen ist.

  • Notieren Sie das Datum ein Jahr nach dem vereinbarten Unterschriftstermin.Einjahresfrist

    Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach dem vereinbarten Termin eingeklagt wird. Auch geänderte Umstände, die den Zweck vereiteln, beenden ihn.

Formvorschriften

Ein privat verfasster Kaufvertrag ist zulässig, aber selten sinnvoll. Er braucht die strenge Form des Grundbuchsgesetzes, der Kaufpreis sollte über ein registriertes Treuhandkonto laufen, und ein Notar oder Rechtsanwalt berechnet die Steuer selbst.

  1. Ein Notariatsakt ist nicht nötig, außer bei einem Kauf zwischen Ehegatten.
  2. Das Grundbuch trägt den Käufer nur auf Grund einer Urkunde ein, die den Rechtsgrund nennt und die Liegenschaft genau bezeichnet.
  3. Die Urkunde muss die ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers in die Eintragung enthalten (Aufsandungserklärung).
  4. Ein Notar oder ein Bezirksgericht muss die Unterschriften beglaubigen.
  5. In der Praxis verwahrt der Vertragserrichter den Kaufpreis treuhändig, berechnet die Grunderwerbsteuer selbst und stellt den Grundbuchsantrag.

Häufige Fehler

  • Einen Teil des Kaufpreises vor Ihrer Eintragung an den Verkäufer zahlen. Ein zweiter Verkauf, eine neue Hypothek oder eine Exekution gegen den Verkäufer kann Ihnen im Rang vorgehen.
  • Ohne Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung oder Treuhandabwicklung unterschreiben. Beide schützen den Kaufpreis bis zu Ihrer Eintragung.
  • Einem weiten Gewährleistungsausschluss zustimmen, ohne das Gebäude zu besichtigen. Entwürfe der Verkäufer schließen die Gewährleistung für den Bauzustand oft aus.
  • Offen lassen, wer welche Kosten trägt. Vertragserrichtung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und Lastenfreistellung brauchen je einen genannten Zahler.
  • Die Grundverkehrsregeln übersehen. Ein Käufer von außerhalb der EU und des EWR braucht meist eine Genehmigung oder Bestätigung des Bundeslandes.
  • Ohne eine nötige grundverkehrsbehördliche Genehmigung unterschreiben. Ohne sie trägt das Grundbuch den Käufer nicht ein.
  • Bei einer Wohnung unterschreiben, bevor Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Abrechnung der Rücklage gelesen haben. Beschlossene Arbeiten können Sie nach dem Kauf Geld kosten.

Rechtsgrundlage

  • Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG), BGBl. Nr. 39/1955, §§ 26, 31, 32 and 53 to 57a (registrable deeds, certified signatures, consent to registration, priority notice)
  • Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), § 936 (Vorvertrag)
  • ABGB § 1120 (sale of a let property: a lease not entered in the land register can be ended by the buyer)
  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG), § 30a (withdrawal from real estate transactions)
  • Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012), §§ 4, 6 and 7

Quellen

  • Kaufvertrag und Grundbuch
  • Treuhandschaft
  • Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf
  • Grunderwerbsteuer: Steuersatz
  • Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
  • Grundbuchgebührenbefreiung 2026: Altanträge, Nachweise und Gebühren
  • Kaufvertrag für Immobilien: Inhalt, Ablauf & Kosten 2026
  • Vorvertrag & Kaufanbot beim Immobilienkauf in Österreich

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