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Immobilienvorlagen und ChecklistenLitauen

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Kaufen

  • VorlageKaufangebot-Vorlage
  • VorlageVorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf
  • ChecklisteCheckliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf

So läuft ein Kauf ab

  1. 1

    Sich über den Preis einigen

    Käufer und Verkäufer einigen sich über den Preis, oft über einen Makler.

  2. 2

    Einen Vorvertrag unterzeichnen

    Die meisten Verkäufe beginnen mit einem schriftlichen Vorvertrag (preliminarioji sutartis). Er braucht keinen Notar. Der Käufer zahlt bei Unterzeichnung meist eine Anzahlung (avansas).

  3. 3

    Kredit und Unterlagen vorbereiten

    Der Käufer organisiert einen Bankkredit, falls nötig. Der Verkäufer beschafft den Energieausweis und die Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Schulden offen sind.

  4. 4

    Der Notar prüft die Register

    Vor der Unterzeichnung prüft der Notar das Immobilienregister, das Register der Vermögensbeschlagnahmeakte, das Bevölkerungsregister und das Register der Geschäftsfähigkeit.

  5. 5

    Die notarielle Urkunde unterzeichnen

    Der Kauf muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nichtig (Zivilgesetzbuch, CK 6.393). Jeder Notar in Litauen kann ihn beurkunden.

  6. 6

    Die Immobilie übergeben

    Das Eigentum geht mit der Übergabe über. Die Parteien halten sie in einem Übergabe-Übernahme-Protokoll (perdavimo–priėmimo aktas) fest, meist in der Urkunde.

  7. 7

    Der Notar lässt den neuen Eigentümer eintragen

    Der Notar sendet die Urkunde an Registrų centras, das den neuen Eigentümer einträgt. Notargebühr: 0,37 % des Preises, mindestens 76 EUR, höchstens 5.000 EUR.

Mieten

  • VorlageMietvertrag-Vorlage für Wohnraum
  • VorlageÜbergabeprotokoll-Vorlage
  • VorlageKündigungsschreiben-Vorlage für Mieter

So läuft eine Miete ab

Anwendbares Recht
Zivilgesetzbuch, CK 6.576 bis 6.616 für Wohnraum. Die allgemeinen Mietregeln (CK 6.477 bis 6.503) füllen Lücken.
Form
Befristet: schriftlich. Unbefristet zwischen Privatpersonen: mündlich möglich, aber nur ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten.
Miete und Kaution
Vereinbart, im Rahmen einer etwaigen staatlichen Obergrenze (CK 6.583(4)). Anpassung höchstens einmal jährlich. Kaution: keine gesetzliche Obergrenze.
Registrierung
Nur ein im Immobilienregister eingetragener Mietvertrag bindet einen Käufer der Wohnung und andere Dritte.
Kündigungsfristen
Mieter: 1 Monat schriftlich, jederzeit. Vermieter, unbefristeter Vertrag: 6 Monate schriftlich.
Vorzeitiges Ende befristeter Verträge, Räumung
Vermieter: nur durch Gericht, bei schwerem Verstoß wie 3 Monaten Mietrückstand (CK 6.611). Räumung: nur durch Gerichtsbeschluss (CK 6.610).
Verlängerung
Am Ende einer festen Laufzeit hat ein vertragstreuer Mieter ein Vorrecht auf Verlängerung.
Beschwerden
Verstoß gegen Mietvertragsbedingungen: Beschwerde bei der Staatlichen Verbraucherschutzbehörde (VVTAT).

Amtliche Quellen

  • Teisės aktų registras (e-TAR)
  • VĮ Registrų centras (State Enterprise Centre of Registers)
  • Lietuvos notarų rūmai (Chamber of Notaries)
  • Valstybinė vartotojų teisių apsaugos tarnyba (VVTAT)
  • Valstybinė teritorijų planavimo ir statybos inspekcija (VTPSI)

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