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Kündigungsschreiben-Vorlage für Mieter (Spanien)

Mitteilung des Mieters zur Beendigung eines Wohnungsmietvertrags · Comunicación de desistimiento o de no renovación del contrato de arrendamiento de vivienda

Die schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass er auszieht: entweder vorzeitig nach den ersten 6 Monaten oder durch Ablehnung der Verlängerung zum Ende der Laufzeit oder einer jährlichen Verlängerung. Sie nennt das Auszugsdatum und bittet um Schlüsselübergabe und Rückzahlung der Kaution.

Verwenden Sie das Schreiben, wenn Sie eine Hauptwohnung mieten und ausziehen wollen. Wählen Sie die Klausel zum vorzeitigen Auszug, wenn Sie mitten in einem Mietjahr ausziehen, nach mindestens 6 Monaten. Wählen Sie die Klausel zur Nichtverlängerung, wenn Sie zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder einer jährlichen Verlängerung ausziehen. Prüfen Sie vor der Wahl das Anfangsdatum und die Verlängerungsdaten Ihres Mietvertrags.

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Recht im Wandel

  • Seit dem 8. Oktober 2026 bestimmt LAU art. 11.3 (RDL 29/2026), dass ein vorzeitiger Auszug des Mieters dem Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung gibt.
  • Vorher konnte ein Vertrag eine Monatsmiete für jedes verbleibende Jahr verlangen.
  • RDL 29/2026 hat dazu keine Übergangsregel für früher geschlossene Verträge. Ein Vermieter kann sich daher in einem älteren Vertrag noch auf eine solche Klausel berufen.
  • RDL 29/2026 wartet auf eine Abstimmung der Diputación Permanente. Wird es abgelehnt, gilt die frühere Regel für die Zukunft wieder.
  • RDL 28/2026 würde ab dem 15. November 2026 gelten, wenn es bestätigt wird. Die Frist des Mieters von 2 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bleibt.
  • Nach RDL 28/2026 bräuchte der Vermieter eine Frist von 6 Monaten und schuldete in den meisten Fällen eine Entschädigung.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganzes Land. Gilt für Mietverträge über eine Hauptwohnung nach dem LAU, die ab dem 6. März 2019 geschlossen wurden. Für ältere Verträge gelten die Fristregeln des Gesetzes, das bei Vertragsschluss galt.
Vorzeitiger Auszug
Nach mindestens 6 Monaten, mit einer Frist von 30 Tagen (LAU art. 11).
Nichtverlängerung, erste 5 oder 7 Jahre
Mitteilung mindestens 30 Tage vor Ende der Laufzeit oder der Verlängerung (LAU art. 9.1).
Auszug zum Ende der Mindestlaufzeit
Mitteilung mindestens 2 Monate vorher. In der folgenden stillschweigenden Verlängerung 1 Monat vor Ende jedes Jahres (LAU art. 10.1).
Mitteilung des Vermieters
4 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit (LAU arts. 9.3 und 10.1).
Eigenbedarf des Vermieters
Früher nur, wenn der Vertrag den Eigenbedarf des Vermieters nennt, mit einer Frist von 2 Monaten nach dem ersten Jahr (LAU arts. 9.3 und 10.1).
Entschädigung bei vorzeitigem Auszug
Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf (LAU art. 11.3, in der Fassung von RDL 29/2026).
Vertrag vor dem 8. Oktober 2026 geschlossen
Lassen Sie jede Entschädigungsklausel darin von einem Anwalt prüfen.
Rückzahlung der Kaution
Gesetzliche Zinsen laufen, wenn die Kaution 1 Monat nach Rückgabe der Schlüssel nicht zurückgezahlt ist (LAU art. 36.4).

Das Dokument

Angezeigter Text

Sie unterschreiben die Fassung auf Spanisch. Die Fassung auf Deutsch hilft Ihnen, sie zu verstehen. Ihre Angaben füllen beide aus.

Mitteilung des Mieters zur Beendigung eines Wohnungsmietvertrags

  1. 1.Absender und Empfänger

    1. 1.1

      Von: Vollständiger Name des Mieters, Inhaber des Ausweisdokuments Ausweisdokument des Mieters, Mieter der Wohnung in Anschrift der Mietwohnung. Kontakt: Telefon und E-Mail des Mieters.

      Nennen Sie jeden Mitmieter. Geben Sie für jeden eine DNI-, NIE- oder Passnummer an.

    2. 1.2

      An: Vollständiger Name oder Firma des Vermieters, mit Zustellanschrift Zustellanschrift des Vermieters.

      Verwenden Sie die Zustellanschrift des Vermieters, die der Vertrag nennt.

  2. 2.Mitteilung

    1. 2.1

      Optional

      Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass ich nach Artikel 11 der Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos, da seit dem Abschluss des Mietvertrags vom Datum des Mietvertrags mehr als sechs Monate vergangen sind, diesen Mietvertrag mit Wirkung zum Datum von Auszug und Schlüsselrückgabe beende. Dieses Datum wahrt die Mindestfrist von dreißig Tagen.

      Behalten Sie diese Klausel oder die nächste, nicht beide. Nutzen Sie diese für einen Auszug mitten im Mietjahr, nach den ersten 6 Monaten.

    2. 2.2

      Optional

      Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen nach den Artikeln 9.1 und 10.1 der Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos mit, dass ich den Mietvertrag vom Datum des Mietvertrags zu seinem Ablauf oder zum Ablauf der laufenden Verlängerung am Datum von Auszug und Schlüsselrückgabe nicht verlängern möchte, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist.

      Für das Ende der Laufzeit oder einer jährlichen Verlängerung. Frist: 30 Tage in den ersten 5 oder 7 Jahren, 2 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit, 1 Monat in einem späteren stillschweigenden Jahr.

  3. 3.Schlüsselübergabe und Zustand der Wohnung

    1. 3.1

      Ich schlage vor, dass wir am Datum von Auszug und Schlüsselrückgabe die Wohnung gemeinsam besichtigen, das Abschlussdokument zum Mietende mit ihrem Zustand unterschreiben und dass ich Ihnen alle Schlüssel übergebe.

      Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon oder E-Mail. Kommt der Vermieter nicht, machen Sie datierte Fotos und geben Sie die Schlüssel beweisbar zurück.

  4. 4.Rückzahlung der Kaution

    1. 4.1

      Bitte zahlen Sie die Kaution, abzüglich begründeter geschuldeter Beträge, durch Überweisung auf das Konto IBAN des Mieters für die Kaution zurück. Ist sie einen Monat nach der Rückgabe der Schlüssel nicht zurückgezahlt, trägt der Restbetrag nach Artikel 36.4 des LAU die gesetzlichen Zinsen. Ab diesem Datum lautet meine Anschrift Anschrift des Mieters nach dem Auszug.

  5. 5.Unterschrift

    1. 5.1

      In Ort der Unterschrift, am Datum der Unterschrift. Unterschrift des Mieters.

      Jeder Mitmieter, der auszieht, unterschreibt. Senden Sie die Mitteilung per Burofax oder auf einem anderen beweisbaren Weg.

Angaben ausfüllen

0/12
1.Absender und Empfänger
2.Mitteilung
4.Rückzahlung der Kaution
5.Unterschrift

Formvorschriften

  1. Senden Sie die Mitteilung in einer Form, die Inhalt und Empfangsdatum beweist.
  2. Beweisbare Formen: Burofax mit Inhaltsbescheinigung und Empfangsbestätigung, eine notarielle Zustellung oder die E-Mail-Adresse, die der Vertrag für Mitteilungen festlegt.
  3. Zählen Sie die Frist zur Sicherheit ab dem Tag, an dem der Vermieter die Mitteilung erhält, nicht ab dem Tag des Versands.
  4. Jeder Mitmieter, der auszieht, sollte unterschreiben.
  5. Behalten Sie eine Kopie.
  6. Eine Begründung ist nicht nötig.

Häufige Fehler

  • Vor 6 Monaten ausziehen. Das Recht auf vorzeitigen Auszug besteht dann noch nicht. Der Auszug ist ein Vertragsbruch, und der Vermieter kann Schadensersatz verlangen.
  • Die Mitteilung im letzten Moment senden. Post und Burofax brauchen Tage. Senden Sie sie so früh, dass der Vermieter sie vor Beginn der Frist erhält.
  • WhatsApp oder eine einfache E-Mail nutzen, die der Vertrag nicht festlegt. Bestreitet der Vermieter den Empfang, können Sie das Datum nicht beweisen.
  • Vorzeitigen Auszug und Nichtverlängerung verwechseln. Zum Ende eines Mietjahres in den ersten 5 oder 7 Jahren braucht die Nichtverlängerung 30 Tage, ohne Entschädigung.
  • Die Schlüssel ohne unterschriebenes Auszugsprotokoll zurückgeben. Bitten Sie um eine gemeinsame Besichtigung und unterschreiben Sie das Abschlussdokument zum Mietende.
  • Kein Bankkonto für die Kaution angeben. Nennen Sie die IBAN in der Mitteilung, damit der Vermieter keinen Grund für eine Verzögerung hat.

Rechtsgrundlage

  • Ley 29/1994, de 24 de noviembre, de Arrendamientos Urbanos, art. 9 (minimum term and yearly renewals)
  • Ley 29/1994, art. 10 (extension after the minimum term)
  • Ley 29/1994, art. 11 (tenant's early exit), as worded by RDL 29/2026
  • Ley 29/1994, art. 4.6 (notices by email)
  • Ley 29/1994, art. 36.4 (interest on a late deposit return)

Quellen

  • Ley 29/1994 de Arrendamientos Urbanos, texto consolidado
  • Real Decreto-ley 28/2026, de 6 de octubre, texto consolidado
  • Los decretos-leyes de vivienda: derogación, reaprobación y convalidación en plena disolución

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