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Kaufangebot-Vorlage (Polen)

Schriftliches Kaufangebot für eine Immobilie · Propozycja nabycia nieruchomości (oferta zakupu)

Ein unterschriebener Brief des Käufers an den Verkäufer oder den Makler mit Preis, Zahlungsplan, Bedingungen und Gültigkeitsdatum. In Polen bindet er niemanden zum Verkauf oder Kauf. Er legt die Bedingungen für den folgenden Vorvertrag und die notarielle Urkunde fest.

Verwenden Sie das Schreiben nach einer Besichtigung, wenn Sie Ihren Preis und Ihre Bedingungen schriftlich festhalten wollen, bevor Sie über den Vorvertrag (umowa przedwstępna) verhandeln. Das polnische Recht verlangt es nicht. Ein Vertrag, der eine Immobilie überträgt oder eine Partei zur Übertragung verpflichtet, ist nur als notarielle Urkunde wirksam (Zivilgesetzbuch Art. 158 und 73 § 2). Ein privates Schreiben kann die Immobilie daher weder übertragen noch jemanden zur Übertragung verpflichten. Ein unterschriebenes Papier, das Immobilie und Preis nennt, könnte trotzdem als Vorvertrag in einfacher Schriftform ausgelegt werden, der einen Anspruch auf Schadensersatz gibt (Art. 389 und 390 § 1). Diese Vorlage sagt ausdrücklich, dass sie weder ein Angebot noch ein Vorvertrag ist, damit niemand sie als Vertrag behandelt. Sie hat trotzdem eine Rechtswirkung: Eine Partei, die in böser Absicht verhandelt, zum Beispiel ohne Absicht, einen Vertrag zu schließen, muss den Schaden ersetzen, den die andere Partei im Vertrauen auf den Vertrag erlitten hat (Art. 72 § 2).

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganzes Land
Form eines bindenden Verkaufs
Nur die notarielle Urkunde. Ein Immobilienverkauf ohne sie ist nichtig (Zivilgesetzbuch art. 158 und 73 § 2).
Wirkung dieses Briefs
Nicht bindend. Die Parteien binden nur ein Vorvertrag oder der Kaufvertrag.
Vorvertrag
Einfache Schriftform gibt nur Schadensersatz (art. 390 § 1). Eine notarielle Urkunde erlaubt auch die Klage auf den Hauptvertrag (Zivilgesetzbuch art. 390).
Höhe der Draufgabe
Das Gesetz legt keinen Betrag fest.
Verhandlung in böser Absicht
Die schuldige Partei ersetzt der anderen den Schaden, den sie im Vertrauen auf den Vertrag erlitten hat (Zivilgesetzbuch art. 72 § 2).
Steuer auf Rechtsgeschäfte (PCC)
2 % beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses ohne Umsatzsteuer. Auch ein umsatzsteuerfreier Verkauf unterliegt ihr (PCC-Gesetz art. 2 pkt 4, art. 7 ust. 1 pkt 1 lit. a).
PCC-Befreiung beim Erstwohnungskauf
Jeder Käufer ist eine Person, die nie eine Wohnung, ein Haus oder ein Genossenschaftsrecht daran besaß (PCC-Gesetz art. 9 pkt 17).
PCC-Befreiung und ererbte Anteile
Ein Käufer, der nur einen ererbten Anteil von bis zu 50 % hielt, erfüllt die Bedingung weiterhin.
Ausländische Käufer
EWR- und Schweizer Bürger und Gesellschaften brauchen keine Genehmigung. Andere brauchen sie für Land und Häuser, außer bei Ausnahmen (Gesetz vom 24. März 1920, art. 1 und 8).
Wohnung, von Ausländer gekauft
Eine eigenständige Wohnung (samodzielny lokal mieszkalny) braucht keine Genehmigung. Die Grenzzone kennt diese Ausnahme nicht.

Das Dokument

Angezeigter Text

Sie unterschreiben die Fassung auf Polnisch. Die Fassung auf Deutsch hilft Ihnen, sie zu verstehen. Ihre Angaben füllen beide aus.

Schriftliches Kaufangebot für eine Immobilie

  1. 1.Parteien

    1. 1.1

      Ich, der/die Unterzeichnende Vollständiger Name des Käufers, Inhaber von Ausweis des Käufers, wohnhaft in Adresse des Käufers, im Folgenden der „Käufer“, unterbreite Vollständiger Name des Verkäufers, im Folgenden der „Verkäufer“, einen Vorschlag zum Kauf der unten beschriebenen Immobilie zu folgenden Bedingungen.

      Nennen Sie jeden Käufer und jeden Eigentümer aus Abteilung II des Grundbuchs. Geben Sie an, ob ein verheirateter Käufer für das gemeinsame Vermögen kauft. Ein Ausländer nennt Pass und Land.

  2. 2.Immobilie

    1. 2.1

      Der Vorschlag betrifft Art der Immobilie in Adresse der Immobilie mit einer Nutzfläche von Nutzfläche m², für die das zuständige Amtsgericht das Grundbuch Nr. Grundbuchnummer führt, zusammen mit folgenden Gegenständen: Im Preis enthaltene Gegenstände.

      Prüfen Sie, dass die Grundbuchnummer zur Adresse passt und der Verkäufer in Abteilung II als Eigentümer steht.

  3. 3.Preis

    1. 3.1

      Der Käufer schlägt einen Preis von Angebotener Preis in PLN, in Ziffern PLN (in Worten: Angebotener Preis in Worten, auf Polnisch Złoty) vor, der die Immobilie und alle oben aufgeführten Gegenstände umfasst.

      Weichen Ziffern und Worte ab, folgt ein Streit. Schreiben Sie beides sorgfältig.

  4. 4.Finanzierung

    1. 4.1

      Der Käufer finanziert den Kauf mit Eigenmitteln von Eigenmittel in PLN PLN und einem Hypothekendarlehen von Hypothekendarlehen in PLN PLN.

    2. 4.2

      Optional

      Der Käufer schlägt vor, dass die Parteien im Vorvertrag vorsehen, dass die Draufgabe dem Käufer vollständig zurückgezahlt wird, wenn die Bank das Darlehen aus Gründen ablehnt, die der Käufer nicht beeinflussen kann.

      Streichen Sie diese Klausel nur, wenn Sie vollständig aus Eigenmitteln zahlen.

  5. 5.Bedingungen

    1. 5.1

      Der Vorschlag hängt davon ab, dass am Tag der Kaufurkunde Folgendes zutrifft: Die Immobilie ist frei von Belastungen, Rechten und Ansprüchen Dritter, ausgenommen eine aus dem Preis abgelöste Hypothek; niemand ist dort als Bewohner gemeldet oder bewohnt sie; der Verkäufer hat keine Rückstände gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder der Genossenschaft oder den Versorgern; der Verkäufer übergibt den Energieausweis.

    2. 5.2

      Der Vorschlag hängt außerdem von einem zufriedenstellenden Ergebnis der Prüfung des rechtlichen und technischen Zustands der Immobilie durch den Käufer vor Unterschrift des Vorvertrags ab.

  6. 6.Vorvertrag und Kaufurkunde

    1. 6.1

      Der Käufer schlägt vor, den Vorvertrag bis Frist für den Vorvertrag als notarielle Urkunde zu unterschreiben und bei seiner Unterschrift eine Draufgabe (zadatek) von Draufgabe (zadatek) in PLN PLN zu zahlen, die auf den Preis angerechnet wird.

      Ein notarieller Vorvertrag erlaubt die Klage auf den Verkauf und die Eintragung Ihres Anspruchs im Grundbuch. Einfache Schriftform gibt nur Schadensersatz.

    2. 6.2

      Die Kaufurkunde wird bis Frist für den Kaufvertrag als notarielle Urkunde unterschrieben, und die Immobilie wird am Vorgeschlagenes Übergabedatum gegen ein unterschriebenes Übergabeprotokoll übergeben.

    3. 6.3

      Der Käufer schlägt vor, dass er die Notargebühren, die Gerichtsgebühren und die Steuer auf zivilrechtliche Geschäfte trägt.

      Das ist übliche Praxis, keine Rechtsregel. Die Parteien dürfen die Kosten anders teilen.

  7. 7.Art des Vorschlags

    1. 7.1

      Dieser Vorschlag ist weder ein Angebot im Sinne von Art. 66 des Zivilgesetzbuchs noch ein Vorvertrag und verpflichtet keine Partei zum Abschluss eines Kaufvertrags. Eine solche Verpflichtung kann nur aus einem Vorvertrag oder einem als notarielle Urkunde geschlossenen Kaufvertrag entstehen.

    2. 7.2

      Der Käufer zahlt mit diesem Vorschlag keinen Betrag an den Verkäufer oder den Makler.

    3. 7.3

      Optional

      Die Parteien verhandeln in gutem Glauben. Informationen, die in den Verhandlungen unter Vertraulichkeitsvorbehalt weitergegeben werden, bleiben nach Art. 72¹ des Zivilgesetzbuchs vertraulich.

      Behalten Sie diese Klausel, wenn Sie Ihre Finanzierungsdaten mitteilen oder der Verkäufer Unterlagen wie eine Hypothekenauskunft weitergibt.

  8. 8.Gültigkeit

    1. 8.1

      Der Vorschlag gilt bis Gültig bis zum Datum. Nach diesem Datum erlischt er ohne weitere Erklärung des Käufers. Eine Antwort des Verkäufers, die den Preis oder die Bedingungen ändert, wird als neuer Vorschlag des Verkäufers behandelt.

  9. 9.Unterschriften

    1. 9.1

      Ort der Unterzeichnung, den Datum der Unterzeichnung. Unterschrift des Käufers.

    2. 9.2

      Ich bestätige den Empfang des Vorschlags und akzeptiere seine Bedingungen als Grundlage für die Verhandlung des Vorvertrags. Datum: Datum der Bestätigung des Verkäufers. Unterschrift des Verkäufers.

      Diese Zeile hält die Zustimmung des Verkäufers zu den Bedingungen fest. Sie verpflichtet ihn nicht zum Verkauf.

Angaben ausfüllen

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1.Parteien
2.Immobilie
3.Preis
4.Finanzierung
6.Vorvertrag und Kaufurkunde
8.Gültigkeit
9.Unterschriften

Formvorschriften

  1. Keine Form, kein Zeuge und kein Notar sind nötig.
  2. Unterschreiben und datieren Sie den Brief. Senden Sie ihn per E-Mail, per Einschreiben (list polecony) oder über den Makler. Bewahren Sie den Nachweis des Datums auf.
  3. Zahlen Sie dabei kein Geld. Zahlen Sie eine Draufgabe nur nach einem unterschriebenen Vorvertrag, der sagt, ob der Betrag ein zadatek oder eine zaliczka ist.
  4. Fragen Sie vor dem Versand den Verkäufer oder den Makler nach der Grundbuchnummer. Lesen Sie das Grundbuch kostenlos auf ekw.ms.gov.pl.
  5. Sind Sie kein Bürger und keine Gesellschaft des EWR oder der Schweiz, prüfen Sie, ob Sie eine Genehmigung des Innenministers brauchen.

Häufige Fehler

  • Eine Reservierungsgebühr oder Draufgabe mit dem Brief zahlen. Sie gibt keinen Anspruch auf die Immobilie. Geld ohne schriftliche Rückzahlungsvereinbarung ist schwer zurückzuholen.
  • Die Gegenzeichnung des Verkäufers als Verkauf behandeln. Bis zur Unterschrift unter Vorvertrag oder Urkunde kann der Verkäufer ein höheres Angebot annehmen.
  • Ein Angebot machen, bevor Sie das Grundbuch lesen. Abteilung II nennt die Eigentümer, Abteilung III Ansprüche und Vollstreckung, Abteilung IV Hypotheken.
  • Die Darlehensbedingung weglassen, obwohl Sie ein Darlehen brauchen. Wiederholen Sie sie im Vorvertrag, sonst kann ein abgelehntes Darlehen Sie die Draufgabe kosten.
  • Nur mit einem Ehegatten verhandeln. Ein verheirateter Verkäufer braucht meist die Zustimmung des anderen Ehegatten zum Verkauf (Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch art. 37).
  • Die Immobilie ungenau beschreiben. Ein Stellplatz oder ein Keller hat oft ein eigenes Grundbuch oder ist ein eigener Anteil. Nennen Sie jeden vom Preis erfassten Gegenstand.

Rechtsgrundlage

  • Ustawa z dnia 23 kwietnia 1964 r. Kodeks cywilny (Dz.U. 2026 poz. 795, consolidated text), art. 66, 72 and 72¹ (offer, negotiations, confidentiality)
  • Kodeks cywilny, art. 73 § 2 and art. 158 (notarial form for contracts on real estate)
  • Kodeks cywilny, art. 389 and 390 (preliminary agreement and its effects)
  • Ustawa z dnia 9 września 2000 r. o podatku od czynności cywilnoprawnych (Dz.U. 2026 poz. 191), art. 7 ust. 1 pkt 1 lit. a and art. 9 pkt 17
  • Ustawa z dnia 24 marca 1920 r. o nabywaniu nieruchomości przez cudzoziemców (Dz.U. 2017 poz. 2278), art. 1 and 8

Quellen

  • Umowa przedwstępna zakupu mieszkania najlepiej u notariusza
  • Uzyskaj zezwolenie na nabycie nieruchomości, akcji, udziałów przez cudzoziemców
  • Elektroniczne Księgi Wieczyste

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