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Checkliste für die Prüfung vor dem Immobilienkauf (Luxemburg)

Prüfliste für Käufer · Liste de vérifications avant l'achat d'un bien immobilier

Die Unterlagen und Prüfungen, die ein Käufer in Luxemburg vor der Unterzeichnung eines Compromis de vente einholen sollte: Eigentumstitel und Verkäufer, Kataster und Hypotheken, Bebauung und Verschmutzung, Energiepass, Abrechnungen des Miteigentums, ein bestehender Mietvertrag sowie Gebühren und Steuergutschrift.

Verwenden Sie die Liste von der ersten ernsthaften Besichtigung bis zur Unterzeichnung des compromis. Ein unterzeichneter compromis ist bereits ein Kauf und hat keine Bedenkzeit. Alles, was Sie vor der Unterzeichnung nicht prüfen können, sollte als Bedingung in den compromis aufgenommen werden.

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganzes Land. Für eine bestehende Wohnung. Eine Wohnung im Bau erfordert zusätzliche Prüfungen.
Zeitpunkt der Bindung
Der unterzeichnete Compromis. Es gibt keine gesetzliche Widerrufsfrist.
Registrierung des Compromis
Für eine Privatperson innerhalb von 3 Monaten nach Unterzeichnung. 12 Euro bei aufschiebender Bedingung, sonst 7 % des Preises.
Gebühren bei der Urkunde
7 % des Preises: 6 % Registrierung, 1 % Umschreibung.
Bëllegen Akt
Bis zu 40.000 Euro je Käufer. Einzug innerhalb von 2 Jahren (4 bei Bauland oder einem Gebäude im Bau) und mindestens 2 Jahre dort wohnen.
Zuschlag der Stadt Luxemburg
50 % der Registrierungsgebühr bei Verkäufen und anderen Übertragungen unter Lebenden in der Stadt. Manche Häuser sind befreit.
Energiepass
Pflicht beim Verkauf, 10 Jahre gültig. Das Original erhält der Käufer.
Vermietetes Objekt
Der Käufer übernimmt den Mietvertrag. Um selbst einzuziehen, sendet er innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf eine begründete Kündigung per Einschreiben.
Kündigung durch den Käufer
6 Monate Kündigungsfrist. Der Mieter muss spätestens 12 Monate nach dem Schreiben ausziehen (art. 12, Absätze 3 und 6).
Mietobergrenze bei vermieteter Wohnung
Jahresmiete höchstens 5 % des investierten Kapitals (loi du 21.09.2006, art. 3).

Die Checkliste

Verkäufer, Eigentumstitel und Befugnis

  • Kopie des Eigentumstitels des VerkäufersTitre de propriété (acte notarié d'acquisition)

    Er beweist, dass der Verkäufer Eigentümer ist, und zeigt die rechtliche Beschreibung, Dienstbarkeiten und Bedingungen des früheren Kaufs.

  • Identität jedes Eigentümers und sein Ehe- oder PartnerschaftsstandPièce d'identité, régime matrimonial

    Jeder Eigentümer muss den Compromis und die Urkunde unterzeichnen. Der Notar prüft, wer dem Verkauf zustimmen muss.

  • Bei einer Gesellschaft als Verkäufer: Handelsregisterauszug und Vollmachten des UnterzeichnersExtrait du Registre de commerce et des sociétés (RCS)

    Er zeigt, dass die Gesellschaft besteht und wer für sie unterzeichnen darf.

Kataster, Hypotheken und Dienstbarkeiten

  • Katasterauszug und Plan der ParzelleExtrait et plan cadastral

    Er bestimmt Parzelle, Fläche und Grenzen. Vergleichen Sie ihn mit dem besichtigten Grundstück und der Anzeige.

  • Abfrage der Hypotheken und Lasten, vom Notar bestelltCertificat hypothécaire (bureau des hypothèques)

    Sie zeigt eingetragene Hypotheken, Vorrechte und Pfändungen. Der Verkäufer muss sie bei der Urkunde aus dem Preis ablösen.

  • Dienstbarkeiten und WegerechteServitudes

    Ein Wegerecht, ein Aussichtsrecht oder eine gemeinsame Mauer beschränkt Nutzung und Umbau. Fragen Sie den Verkäufer und lesen Sie den Eigentumstitel.

Bebauung, Genehmigungen und Boden

  • Zonierung der Parzelle im allgemeinen und im Teilbebauungsplan der GemeindePlan d'aménagement général (PAG) et plan d'aménagement particulier (PAP)

    Sie legen fest, was Sie bauen oder ändern dürfen. Fragen Sie den technischen Dienst der Gemeinde, vor allem vor dem Kauf von Bauland oder einem Anbau.

  • Baugenehmigungen für das Haus und spätere ArbeitenAutorisation de bâtir

    Arbeiten ohne Genehmigung können Probleme mit der Gemeinde und beim Verkauf verursachen.

  • Gesetzliche Vorkaufsrechte des Staates, der Gemeinde oder anderer öffentlicher StellenDroit de préemption légal (Pacte logement)

    Bei manchen Parzellen darf eine öffentliche Stelle an Ihrer Stelle kaufen. Der Notar prüft dies vor der Urkunde. Behalten Sie dafür eine Bedingung im Compromis.

  • Register möglicherweise verschmutzter Standorte. Fragen Sie die Administration de l'environnement per E-Mail ([email protected]).Cadastre des sites potentiellement contaminés (CASIPO)

    Es nennt Parzellen, deren Boden frühere Tätigkeiten verschmutzt haben können. Ein Eintrag beweist keine Verschmutzung, wirft aber Fragen auf.

Gebäude und Energie

  • Gültiger EnergiepassCertificat de performance énergétique (CPE, Energiepass)

    Er ist beim Verkauf Pflicht und nennt Energie- und Dämmklasse. Schlechte Klassen bedeuten höhere Heizkosten und Renovierungsarbeiten.

  • Zustand von Dach, Heizung, Fenstern, Feuchtigkeit und ElektrikExpertise technique

    Der Käufer übernimmt das Objekt, wie es ist. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann die Arbeiten beziffern, bevor Sie den Preis vereinbaren.

Miteigentum (Wohnungen)

  • Miteigentumsordnung und TeilungsurkundeRèglement de copropriété, acte de base

    Sie legen Ihre Lose, Ihre Anteile am Gemeinschaftseigentum und die Regeln zu Nutzung, Haustieren und Vermietung fest.

  • Letzte genehmigte Jahresabrechnungen und Protokolle der letzten GeneralversammlungenDécomptes annuels, procès-verbaux des assemblées générales

    Sie zeigen die tatsächlichen Kosten, offene Beträge, Streitigkeiten und bereits beschlossene Arbeiten.

  • Aufstellung des Verwalters zum Konto des Verkäufers und zum ArbeitsfondsSituation du compte du vendeur auprès du syndic

    Sie zeigt Rückstände und eine Rücklage, damit der Compromis regeln kann, wer was zahlt.

Nutzung und Mietverträge

  • Mietvertrag, letzte Mieterhöhung und Kaution, wenn ein Mieter bleibtContrat de bail, garantie locative

    Der Käufer übernimmt Mietvertrag und Kaution. Die Miete muss die Grenze von 5 % des investierten Kapitals einhalten, und ein Mieter kann sie anfechten.

  • Laufzeit des aktuellen MietvertragsDroit de préemption du locataire

    Ein Mieter, dessen Mietvertrag seit mindestens 18 Jahren läuft, kann ein Vorkaufsrecht haben.

  • Nachweis, dass ein früherer Mieter ausgezogen ist, für eine freie ÜbergabeRésiliation du bail, état des lieux de sortie

    Ein Mieter, dessen Mietvertrag nicht aus einem gesetzlichen Grund beendet wurde, behält das Recht zu bleiben.

Geld und Steuern

  • Schätzung der Gebühren und Notarkosten durch den NotarDroits d'enregistrement et de transcription, frais d'acte

    Die Gebühren betragen 7 % des Preises. In der Stadt Luxemburg gilt für manche Übertragungen ein Gemeindezuschlag.

  • Ihr Restguthaben beim Bëllegen Akt und Ihre BerechtigungCrédit d'impôt sur les actes notariés

    Bis zu 40.000 Euro je Käufer für eine selbst bewohnte Wohnung. Sie zahlen sie zurück, wenn Sie die Wohnung vor 2 Jahren Bewohnung vermieten oder verkaufen.

  • Grundsatzzusage der Bank, vor der UnterzeichnungAccord de principe bancaire

    Die Frist der Darlehensbedingung im Compromis ist kurz, oft 4 bis 6 Wochen. Beginnen Sie die Akte früh.

Formvorschriften

Der Notar führt die amtlichen Abfragen vor der Urkunde durch, doch der Compromis de vente bindet Sie früher. Führen Sie diese Prüfungen vor der Unterzeichnung durch oder machen Sie offene Punkte darin zu Bedingungen.

  1. Für die Prüfliste selbst gilt keine Formvorschrift.
  2. Verlangen Sie die Unterlagen schriftlich vom Verkäufer oder vom Makler.
  3. Sie können das Kataster online über MyGuichet.lu einsehen.
  4. Der Notar bestellt das Hypothekenzertifikat und prüft vor der Urkunde den Eigentumstitel und die Vorkaufsrechte.
  5. Fragen Sie die Gemeinde nach den Auskünften zur Bebauung.
  6. Verlangen Sie die Unterlagen zum Miteigentum vom Verwalter (syndic).

Häufige Fehler

  • Den Compromis unterzeichnen, um sich das Objekt zu sichern, und später prüfen. Er ist bereits ein Kauf. Spätere Prüfungen helfen nur, wenn eine Bedingung den Rücktritt erlaubt.
  • Sich auf die Fläche in der Anzeige verlassen. Vergleichen Sie sie mit dem Katasterauszug und bei einer Wohnung mit der Teilungsurkunde des Miteigentums.
  • Einen Anbau oder ausgebauten Dachboden ohne Genehmigung übersehen. Verlangen Sie die Baugenehmigungen von der Gemeinde und vergleichen Sie sie mit dem Besichtigten.
  • Bereits von den Miteigentümern beschlossene Arbeiten übersehen. Legen Sie im Compromis fest, wer sie bezahlt.
  • Eine vermietete Wohnung zum Selbstbewohnen kaufen und die Frist von 3 Monaten für die Kündigung verpassen. Dann entfällt die Grenze von 12 Monaten für den Verbleib des Mieters.
  • Mit dem Bëllegen Akt rechnen, obwohl Sie die Wohnung vermieten oder die Gutschrift schon genutzt haben. Prüfen Sie Ihr Restguthaben auf MyGuichet.lu.
  • Die Gebühren nicht einplanen. Ohne Steuergutschrift sind bei der Urkunde 7 % des Preises fällig, zusätzlich zu den Notarkosten.
  • Den Notar nicht fragen, ob der Zuschlag der Stadt Luxemburg für Ihren Kauf gilt.

Rechtsgrundlage

  • Code civil, art. 1583 and 1589 (sale formed by agreement on the thing and the price)
  • Loi modifiée du 21 septembre 2006 sur le bail à usage d'habitation, art. 3 (rent cap), art. 12, paragraphs 5 and 6 (buyer of a let home), art. 15 (tenant's pre-emption right)
  • Loi modifiée du 22 octobre 2008 portant promotion de l'habitat et création d'un pacte logement avec les communes (Pacte logement), art. 3 (statutory pre-emption rights of the communes, the Fonds du logement and the State on land in certain zones)
  • Ville de Luxembourg, Règlement-taxe (juillet 2019), chapitre A-5, art. 1 and 2 (municipal surcharge on registration duties and exemptions)

Quellen

  • Connaître le contenu et la valeur juridique d'un compromis de vente
  • Crédit d'impôt sur les actes notariés ("Bëllegen Akt")
  • Faire établir un certificat de performance énergétique (Energiepass) pour un bâtiment d'habitation
  • Surtaxe communale sur les mutations immobilières dans la Ville de Luxembourg
  • La gestion des sites pollués
  • FAQ Bail à loyer (vente du logement loué, loyer maximal)

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