Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
1.Absender und Empfänger
- 1.1
Kündigende(r) Mieter, Anschrift der Mietwohnung. An Vermieter oder Verwalter, Anschrift oder E-Mail des Vermieters. Ort, den Datum.
Geben Sie Etage und Tür in der Anschrift an. Verwenden Sie die Anschrift des Vermieters aus dem Mietvertrag oder die zuletzt von ihm mitgeteilte.
- 1.1
2.Kündigung
- 2.1
Hiermit kündige ich/kündigen wir das Mietverhältnis über Anschrift der Mietwohnung aus dem Mietvertrag vom Datum des Mietvertrags mit der Kündigungsfrist des Mietgesetzes (lejeloven), um am Ende des Mietvertrags auszuziehen.
Sind Sie beim Datum unsicher, schreiben Sie danach "eller førstkommende lovlige fraflytningsdag" (oder zum nächsten zulässigen Auszugstag).
- 2.2
Ich bitte/Wir bitten um schriftliche Bestätigung des Empfangs dieser Kündigung und des Datums, an dem das Mietverhältnis endet.
- 2.1
3.Zustimmung des Ehegatten
- 3.1
Optional
Der/Die Unterzeichnende Name des Ehegatten stimmt als Ehegatte der Kündigung des Mietverhältnisses über die Familienwohnung zu.
Behalten Sie dies, wenn ein Ehegatte in der Wohnung lebt, der nicht Mieter ist. Das Gesetz verlangt seine Zustimmung zur Kündigung der Familienwohnung (§ 169(2)).
- 3.1
4.Besichtigungen
- 4.1
Mietinteressenten können die Wohnung Zeiten für Besichtigungen besichtigen. Wenden Sie sich wegen Besichtigungen an Kontakt für Besichtigungen und Abnahme.
Bieten Sie mindestens 2 Stunden an jedem zweiten Werktag an.
- 4.1
5.Auszugsbesichtigung und neue Anschrift
- 5.1
Ich bitte/Wir bitten um eine schriftliche Einladung zur Auszugsbesichtigung. Meine/Unsere neue Anschrift, an die Mitteilungen gesendet werden können, lautet: Neue Anschrift.
Kennen Sie die neue Anschrift noch nicht, teilen Sie sie mindestens 8 Tage vor dem Auszug mit.
- 5.1
6.Kaution und Mietvorauszahlung
- 6.1
Ich verrechne/Wir verrechnen die Mietvorauszahlung mit dem letzten Teil des Mietverhältnisses. Bitte überweisen Sie die Kaution, abzüglich belegter Forderungen, auf das Konto Bankkonto für die Kautionsrückzahlung.
Nach der Kündigung darf der Mieter die Mietvorauszahlung mit den letzten Monaten verrechnen (§ 59(3)). Streichen Sie den ersten Satz, wenn Sie keine Mietvorauszahlung geleistet haben.
- 6.1
7.Unterschriften
- 7.1
Mit freundlichen Grüßen. Unterschrift jedes Mieters: Kündigende(r) Mieter.
Jeder im Mietvertrag genannte Mieter unterschreibt.
- 7.1