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Vorvertrag-Vorlage für den Immobilienkauf (Kroatien)

Vorvertrag zum Kauf · Predugovor o kupoprodaji nekretnine

Ein schriftlicher Vertrag, in dem Verkäufer und Käufer vereinbaren, den Kaufvertrag bis zu einem bestimmten Datum zu festen Preis und Bedingungen zu schließen. Der Käufer zahlt bei Unterschrift meist eine Draufgabe (kapara). Ein Gericht kann eine Partei, die den Kaufvertrag nicht unterschreibt, dazu verurteilen.

Verwenden Sie den Vertrag, wenn sich die Parteien über Immobilie und Preis einig sind, den Kaufvertrag aber noch nicht unterschreiben können, zum Beispiel weil der Käufer auf einen Kredit wartet oder der Verkäufer eine Hypothek ablöst. Verzichten Sie darauf, wenn Sie den Kaufvertrag sofort unterschreiben und zahlen können. Lassen Sie ihn von einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie die kapara zahlen.

Geprüft am 28. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Fall vor der Unterschrift von einem Notar oder Anwalt prüfen.

Recht im Wandel

  • Eine Änderung des Eigentumsgesetzes (NN 52/25) würde die Befreiung von der Zustimmung auf Staatsangehörige der OECD-Mitgliedstaaten ausweiten. Sie tritt an dem Tag in Kraft, an dem Kroatien der OECD beitritt.
  • Am 28. Oktober 2026 war Kroatien noch Beitrittskandidat der OECD. Prüfen Sie, ob die Änderung gilt, bevor ein Käufer von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz unterschreibt.

Das Wichtigste

Gilt für
Ganzes Land
Form
Schriftlich, weil die Formvorschriften des Kaufvertrags auch für den predugovor gelten (ZOO art. 268(2) und 377).
Wann er bindet
Nur wenn er die wesentlichen Bestandteile des Kaufvertrags enthält: Immobilie und Preis (ZOO art. 268(3)).
Weigerung, den Kaufvertrag zu schließen
Die andere Partei kann klagen. Die Klage ist binnen 6 Monaten nach dem vereinbarten Unterschriftsdatum zu erheben (ZOO art. 268(4) und (5)).
Draufgabe (kapara)
Meist 10 % des Preises, laut Kaufleitfaden von gov.hr. Bei Erfüllung wird sie auf den Preis angerechnet (ZOO art. 303(2)).
Käufer erfüllt nicht
Der Verkäufer kann Erfüllung oder Schadensersatz verlangen oder die kapara behalten (ZOO art. 304(1)).
Verkäufer erfüllt nicht
Der Käufer kann Erfüllung, Schadensersatz und Rückgabe der kapara verlangen, oder die doppelte kapara (ZOO art. 304(2)).
Rücktrittsrecht
Nur wenn vereinbart. Die kapara wirkt dann als Reugeld: Der Zahler verliert sie, der Empfänger gibt das Doppelte zurück (ZOO art. 307).
Eintragungsbewilligung
Erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers zur Eintragung und eine notariell beglaubigte Unterschrift (ZZK art. 57 und 59).
Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung
Sichert den Grundbuchrang für 1 Jahr ab der Eintragung (ZZK art. 77 und 79).
Grunderwerbsteuer
3 % des Marktwerts, vom Käufer binnen 15 Tagen nach dem Steuerbescheid zu zahlen (ZPPN art. 12 und 26).
Zustimmung für ausländische Käufer
Das Ministerium verlangt mit dem Antrag den Rechtsgrund, etwa den Kaufvertrag. Daher ist die Zustimmung eine Bedingung dieses Vertrags.

Das Dokument

Angezeigter Text

Sie unterschreiben die Fassung auf Kroatisch. Die Fassung auf Deutsch hilft Ihnen, sie zu verstehen. Ihre Angaben füllen beide aus.

Vorvertrag zum Kauf

  1. 1.Parteien

    1. 1.1

      Vollständiger Name des Verkäufers, OIB OIB des Verkäufers, wohnhaft in Adresse des Verkäufers (im Folgenden: der Verkäufer),

      Nennen Sie jeden im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer. Die Eintragung braucht die OIB jeder Partei sowie Ort und Datum der Unterschrift.

    2. 1.2

      und Vollständiger Name des Käufers, OIB OIB des Käufers, wohnhaft in Adresse des Käufers (im Folgenden: der Käufer),

      Ein ausländischer Käufer erhält eine OIB von der Steuerverwaltung.

    3. 1.3

      haben in Ort der Unterschrift am Datum der Unterschrift folgenden Vorvertrag über den Verkauf einer Immobilie geschlossen.

  2. 2.Immobilie

    1. 2.1

      Der Verkäufer ist im Grundbuch des Amtsgericht mit dem Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eingetragen, die in der Grundbucheinlage Nummer Grundbucheinlage (z.k. uložak), Katastralgemeinde Katastralgemeinde (k.o.), Katasterparzelle Nummer Katasterparzellennummer (k.č.) eingetragen ist, und zwar: Beschreibung der Wohnung oder des Hauses, in Straße und Hausnummer (im Folgenden: die Immobilie).

      Übernehmen Sie die Beschreibung wörtlich aus dem Grundbuchauszug. Die spätere Eintragungsbewilligung muss ihr entsprechen. Bei einer Wohnung die Untereinlage ergänzen.

    2. 2.2

      Die Parteien verpflichten sich, zu den Bedingungen dieses Vorvertrags einen Kaufvertrag zu schließen, mit dem der Verkäufer die Immobilie verkauft und der Käufer sie kauft.

  3. 3.Erklärungen des Verkäufers

    1. 3.1

      Der Verkäufer erklärt, dass er Alleineigentümer der Immobilie ist, dass auf der Immobilie keine Lasten oder Rechte Dritter liegen außer den folgenden: Vom Käufer übernommene Lasten, und dass kein Rechtsstreit über die Immobilie anhängig ist.

      Übernehmen Sie die Lasten aus Blatt C des Grundbuchauszugs. Vergleichen Sie diese Klausel mit den Blättern B und C.

    2. 3.2

      Der Verkäufer gewährleistet, dass die Immobilie nicht vermietet oder von Dritten bewohnt ist und dass er die Immobilie bis zur Übergabe weder vermietet noch belastet.

      Der Käufer übernimmt einen bestehenden Mietvertrag. Ein neuer Eigentümer kann einen Mieter nicht vor Ablauf der Mietzeit räumen lassen.

    3. 3.3

      Der Verkäufer hat dem Käufer den Energieausweis der Immobilie und den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Gebäudes übergeben und verpflichtet sich, bis zur Übergabe alle Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nebenkosten und Steuern für den Zeitraum bis zur Übergabe zu zahlen.

  4. 4.Preis

    1. 4.1

      Der Kaufpreis der Immobilie beträgt EUR Preis in Euro, in Ziffern (in Worten: Preis in Worten Euro).

    2. 4.2

      Der Käufer zahlt den Restkaufpreis von EUR Restkaufpreis bei Unterschrift des Kaufvertrags auf das Konto des Verkäufers IBAN IBAN des Verkäufers, gleichzeitig mit der Übergabe der Eintragungsbewilligung.

      Zahlt eine Bank einen Teil des Preises, legt sie die Reihenfolge von Zahlung und Eintragung fest. Schreiben Sie das Verfahren der Bank in den Kaufvertrag.

  5. 5.Draufgabe (kapara)

    1. 5.1

      Bei Unterschrift dieses Vorvertrags hat der Käufer dem Verkäufer eine Draufgabe (kapara) von EUR Draufgabe (kapara) gezahlt, deren Erhalt der Verkäufer mit seiner Unterschrift bestätigt. Die kapara wird auf den Kaufpreis angerechnet.

      Zahlen Sie per Überweisung, nicht bar, damit die Zahlung beweisbar ist.

    2. 5.2

      Optional

      Schließt der Käufer den Kaufvertrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht, darf der Verkäufer die kapara behalten. Schließt der Verkäufer den Kaufvertrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht, kann der Käufer die doppelte kapara verlangen. Die übrigen Rechte der Parteien nach Artikel 304 des Gesetzes über Schuldverhältnisse bleiben unberührt.

      Behalten Sie diese Klausel oder die nächste, nicht beide. Diese hält den Vertrag bindend: Die vertragstreue Partei kann weiter Erfüllung verlangen.

    3. 5.3

      Optional

      Jede Partei kann von diesem Vorvertrag zurücktreten. Tritt der Käufer zurück, verliert er die kapara. Tritt der Verkäufer zurück, gibt er die doppelte kapara zurück.

      Behalten Sie diese Klausel oder die vorige. Mit dieser wird die kapara zum Reugeld, und jede Partei kann durch Zahlung zurücktreten.

  6. 6.Kreditbedingung

    1. 6.1

      Optional

      Der Käufer beabsichtigt, EUR Kreditbetrag des Preises aus einem Wohnungsbaukredit zu zahlen. Sagt die Bank den Kredit nicht bis Frist für die Kreditzusage der Bank zu und weist der Käufer dies mit der schriftlichen Entscheidung der Bank nach, kann jede Partei diesen Vorvertrag kündigen, und der Verkäufer zahlt dem Käufer die kapara binnen acht Tagen ohne Zinsen zurück.

      Behalten Sie diese Klausel, wenn Sie einen Kredit brauchen. Ohne sie befreit eine Kreditablehnung Sie nicht, und Sie können die kapara verlieren.

  7. 7.Kaufvertrag und Eintragungsbewilligung

    1. 7.1

      Die Parteien schließen den Kaufvertrag schriftlich spätestens am Spätestes Datum für den Kaufvertrag und lassen ihre Unterschriften vom Notar Notar für Unterschriften oder Verwahrung beglaubigen.

      Verstreicht das Datum, kann eine Partei binnen 6 Monaten danach auf Unterschrift klagen.

    2. 7.2

      Unmittelbar nach Zahlung des vollen Kaufpreises übergibt der Verkäufer dem Käufer eine Eintragungsbewilligung mit beglaubigter Unterschrift, mit der der Verkäufer ausdrücklich gestattet, dass der Käufer ohne weitere Rückfrage oder Zustimmung des Verkäufers als Eigentümer der Immobilie eingetragen wird.

      Das ist die clausula intabulandi. Ohne sie kann das Grundbuch den Käufer nicht als Eigentümer eintragen.

    3. 7.3

      Optional

      Die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer bei Unterschrift des Kaufvertrags die Eintragungsbewilligung beim Notar Notar für Unterschriften oder Verwahrung hinterlegt, mit der Weisung, sie dem Käufer auszuhändigen, wenn der Verkäufer oder die Bank bestätigt, dass der volle Preis gezahlt ist.

      Behalten Sie diese Klausel, wenn Zahlung und Unterschrift nicht gleichzeitig erfolgen.

  8. 8.Besitzübergabe

    1. 8.1

      Der Verkäufer übergibt dem Käufer den Besitz der Immobilie, frei von Personen und Gegenständen, am Datum der Besitzübergabe, jedoch nicht vor Zahlung des vollen Preises. Die Parteien erstellen ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen.

      Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

    2. 8.2

      Optional

      Für jeden Tag Verzug bei der Übergabe der Immobilie zahlt der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe von EUR Vertragsstrafe je Tag verspäteter Übergabe.

      Eine Vertragsstrafe ist für die Übergabepflicht des Verkäufers erlaubt, nicht aber für eine Geldschuld wie den Preis.

  9. 9.Kosten und Steuern

    1. 9.1

      Der Käufer trägt die Grunderwerbsteuer, die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung und die Kosten der Grundbucheintragung. Der Verkäufer trägt die Kosten der Löschung von Lasten und der Beschaffung von Unterlagen zur Immobilie.

      Übernimmt der Verkäufer die Grunderwerbsteuer, haftet er dafür gesamtschuldnerisch mit dem Käufer.

  10. 10.Zustimmung zum Erwerb

    1. 10.1

      Optional

      Benötigt der Käufer für den Eigentumserwerb die Zustimmung des für Justiz zuständigen Ministers, schließen die Parteien den Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Zustimmung erteilt wird, und der Käufer beantragt die Zustimmung unverzüglich. Wird die Zustimmung verweigert, zahlt der Verkäufer dem Käufer die kapara binnen acht Tagen nach Zustellung der Entscheidung zurück.

      Behalten Sie diese Klausel bei einem Käufer, der nicht Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz ist. Ohne Zustimmung ist der Vertrag nichtig.

  11. 11.Schlussbestimmungen

    1. 11.1

      Änderungen dieses Vorvertrags sind nur schriftlich gültig. Für alles, was dieser Vertrag nicht regelt, gilt das Gesetz über Schuldverhältnisse.

    2. 11.2

      Für Streitigkeiten aus diesem Vorvertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Ort des zuständigen Gerichts zuständig.

    3. 11.3

      Dieser Vorvertrag wird in vier gleichlautenden Exemplaren erstellt, zwei für jede Partei.

      Sind die Unterschriften beglaubigt, behält der Notar ein weiteres Exemplar.

  12. 12.Unterschriften

    1. 12.1

      Verkäufer: Vollständiger Name des Verkäufers, eigenhändige Unterschrift. Käufer: Vollständiger Name des Käufers, eigenhändige Unterschrift.

      Jede Partei liest und paraphiert jede Seite. Wer für einen anderen unterschreibt, braucht eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift.

Angaben ausfüllen

0/27
1.Parteien
2.Immobilie
3.Erklärungen des Verkäufers
4.Preis
5.Draufgabe (kapara)
6.Kreditbedingung
7.Kaufvertrag und Eintragungsbewilligung
8.Besitzübergabe
11.Schlussbestimmungen

Formvorschriften

  1. Beide Parteien unterschreiben den predugovor schriftlich. Für die Gültigkeit ist kein Notar nötig.
  2. Der Leitfaden der Regierung rät, die Unterschriften notariell beglaubigen zu lassen. Banken verlangen das meist.
  3. Ein Notar kann den predugovor auch solemnisieren. Er hat dann die Wirkung einer notariellen Urkunde.
  4. Der predugovor überträgt kein Eigentum. Das Grundbuch trägt ihn nicht als Übertragung ein.
  5. Um den Rang zu sichern, kann der Verkäufer die Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch beantragen. Der Antrag braucht eine beglaubigte Unterschrift.
  6. Jede Partei behält ein Original.
  7. Die Grunderwerbsteuer wird später auf den Kaufvertrag festgesetzt. Der Notar sendet diesen Vertrag an die Steuerverwaltung.

Häufige Fehler

  • Die kapara ohne einen am Tag der Unterschrift gedruckten Grundbuchauszug zahlen. Eine neue Hypothek, Streitanmerkung oder ein offener Antrag (plomba) kann auftauchen.
  • Die Zahlung Anzahlung (predujam) nennen, wenn Sie kapara meinen, oder umgekehrt. Beide wirken unterschiedlich, wenn der Kauf scheitert.
  • Das Datum für den Kaufvertrag weglassen. Eine Klage auf Unterschrift ist binnen 6 Monaten nach diesem Datum zu erheben.
  • Die Eintragungsbewilligung vor voller Zahlung übergeben oder voll zahlen, ohne sie zu erhalten. Nutzen Sie eine notarielle Verwahrung (polog) für Urkunde oder Geld.
  • Von jemandem kaufen, der nicht eingetragener Eigentümer ist, oder nur von einem Teil der eingetragenen Miteigentümer.
  • Eine Wohnung kaufen, die nicht als eigene Einheit eingetragen ist. Sie erwerben dann womöglich nur einen Miteigentumsanteil am ganzen Gebäude.
  • Als Käufer von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ohne Zustimmungsbedingung unterschreiben. Ohne Zustimmung des Ministers ist der Kauf nichtig.
  • Eine Vertragsstrafe für verspätete Kaufpreiszahlung vereinbaren. Das Gesetz erlaubt keine Vertragsstrafe für Geldschulden. Stattdessen fallen Verzugszinsen an.

Rechtsgrundlage

  • Zakon o obveznim odnosima (NN 35/05, 41/08, 125/11, 78/15, 29/18, 126/21, 114/22, 156/22, 155/23, 69/26), art. 268 (predugovor)
  • Zakon o obveznim odnosima (NN 35/05, 41/08, 125/11, 78/15, 29/18, 126/21, 114/22, 156/22, 155/23, 69/26), art. 303 to 307 (kapara and withdrawal fee)
  • Zakon o obveznim odnosima (NN 35/05, 41/08, 125/11, 78/15, 29/18, 126/21, 114/22, 156/22, 155/23, 69/26), art. 350 (contractual penalty, not allowed for money debts)
  • Zakon o obveznim odnosima (NN 35/05, 41/08, 125/11, 78/15, 29/18, 126/21, 114/22, 156/22, 155/23, 69/26), art. 376 to 378 (sale contract, written form for real property, passing of risk on handover)
  • Zakon o obveznim odnosima (NN 35/05, 41/08, 125/11, 78/15, 29/18, 126/21, 114/22, 156/22, 155/23, 69/26), art. 570 (a buyer of let property takes over the lease)
  • Zakon o zemljišnim knjigama (NN 63/19, 128/22, 155/23, 127/24), art. 49, 57 to 61 (documents for registration, certified signature, consent to registration)
  • Zakon o zemljišnim knjigama (NN 63/19, 128/22, 155/23, 127/24), art. 77 to 80 (notice of priority for an intended sale)
  • Zakon o javnom bilježništvu (NN 78/93 ... 120/16, 57/22), art. 54 and 59 (solemnisation and direct enforceability)
  • Zakon o vlasništvu i drugim stvarnim pravima (NN 91/96 ... 94/17, 52/25), art. 356 to 358.a (purchases by foreigners)
  • Zakon o porezu na promet nekretnina (NN 115/16, 106/18), art. 6, 12, 18, 26 and 27 (transfer tax, notary's duty to send the contract, seller's joint liability if the seller takes on the tax)

Quellen

  • Kupnja nekretnine
  • Kupnja nekretnina za strane državljane
  • Stjecatelj nekretnine
  • Prodaja nekretnine

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